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Neues deutsches Gericht entfacht Streit um Rückgabe von NS-Raubkunst

• Jan 10, 2025, 5:01 AM
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Die Bundesregierung hat ein neues Schiedsgericht eingerichtet, um die Rückgabe von während des NS-Regimes geraubtem Eigentum zu vereinfachen.

Das Gericht soll die endgültige Entscheidung treffen, wenn Parteien die Rückgabe von NS-Raubkunst in einem Vorverfahren bestreiten.

Das Schiedsgericht für NS-Raubkunst ermöglicht die "einseitige Anfechtbarkeit". Damit unterscheidet es sich von dem alten System, bei dem sowohl die Nachkommen der früheren Eigentümer als auch die jetzigen Eigentümer einer Berufung zustimmen mussten.

Nach dem alten System wurden viele Kunstwerke einem Berufungsausschuss vorenthalten, weil die jetzigen Eigentümer sich weigerten, das System voranzutreiben. Der Verbleib eines Picasso-Gemäldes ist aufgrund einer solchen Weigerung Bayerns noch nicht vollständig geklärt.

Eine Gruppe von Anwälten und Historikern, die sich auf NS-Raubkunst spezialisiert haben, hat jedoch einen offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz geschrieben, um die geplanten Änderungen zu kritisieren.

"Es ist unredlich, die Beratende Kommission für NS-Raubkunst in der Endphase der Legislaturperiode abzuschaffen und ein neues Verfahren zu beschließen, das für die Opfer schlechter ist", heißt es in dem offenen Brief.

Die Beratende Kommission wurde 2003 als Reaktion auf die Weigerung vieler deutscher Institutionen gegründet, mit dem Washingtoner Abkommen von 1999 zusammenzuarbeiten, das die Nation zur Rückgabe von NS-Raubkunst verpflichtete.

Da die Beratende Kommission keine Entscheidungsbefugnis hatte, sollte sie 2021 gestärkt werden, um Situationen wie im Fall des Picasso-Gemäldes in Bayern zu verhindern.

Stattdessen hat die Regierung die Beratungskommission ganz abgeschafft und durch das neue Schiedsgericht ersetzt. Die Unterzeichner des offenen Briefes sind besorgt darüber, dass der Rahmen des neuen Gerichts nicht öffentlich diskutiert wurde.

Sie sind auch besorgt, dass dieses neue Gericht nicht zulässt, dass Opfer, die ihre Kunst unter dem Druck der Verfolgung an die Nazis verkauft haben, von den neuen Restitutionsbestimmungen nicht erfasst werden. "Selbst Verfolgte, die im Zusammenhang mit ihrer Flucht aus Nazi-Deutschland oder aus einem von den Nazis besetzten Land Kulturgüter verkaufen mussten, haben künftig nur noch einen sehr eingeschränkten Anspruch auf Restitution", heißt es in dem Schreiben.

Sollte dies der Fall sein, wäre dies ein "Schlag ins Gesicht der Opfer und ihrer Nachkommen" und "katastrophal für das Ansehen Deutschlands", heißt es in dem offenen Brief.