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Europaparlament: Welche Regeln gelten für ehemalige Europaabgeordnete?

• Sep 17, 2024, 11:09 AM
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Die Sommerpause ist vorbei. Während die einen in das Europäische Parlament einziehen, müssen andere, die ihren Sitz im Juni verloren haben, nach einer neuen Aufgabe Ausschau halten. Doch, welche Regeln gelten eigentlich für ihre Jobsuche nach dem Mandat?

Seit 2023 dürfen sie in den sechs Monaten nach dem Ende ihres Mandats nämlich keine Lobbyarbeit im Europäischen Parlament betreiben.

Shari Hind, Referentin für politische Integrität in der EU für Transparency International sagte: "Nach dem Qatargate-Skandal hat das Parlament eine neue Bedenkzeit von sechs Monaten eingeführt. Das gab es vorher nicht."

"Wir nannten das eine Augenwischerei. Es ging also im Grunde nur darum, etwas hinzuzufügen", so Hind.

"Wir alle wissen, dass in den ersten sechs Monaten des Mandats im Grunde nichts passiert. Die Ausschüsse müssen erst noch eingerichtet werden. Es gibt kaum legislative Aktivitäten."

Problem gelöst oder 'Augenwischerei'?

Laut Transparency International arbeiteten 2017 mehr als 50 % der ehemaligen Kommissare und 30 % der ehemaligen Europaabgeordneten, die aus der Politik ausgeschieden waren, für Organisationen, die im EU-Lobbyregister aufgeführt sind.

Diese Praxis wird als Drehtür bezeichnet. Sie bezieht sich auf die Praxis, dass Mitarbeiter, die im öffentlichen Sektor gearbeitet haben, in der Privatwirtschaft angestellt werden.

50 % der Lobbyisten, die zur Zeit bei Google registriert sind, arbeiteten vorher bei der EU.

"Es stellt sich die Frage, ob die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Bürger vertreten, die sie gewählt haben, oder bereits den neuen Arbeitgeber", so Hind. "Und dann auch im Hinblick auf die Kontakte, die sie nutzen werden, sobald sie in diesem neuen Job sind."

'Drehtüren': Zugang zu allen Bereichen?

Es ist schwierig, dieses Phänomen zu bemessen, da es keine Überwachung gibt und der Lobbyismus per Definition eine Grauzone darstellt.

Transparency International sagt, dass es mehr Sanktionen geben sollte und dass die Übergangsphase zum Austritt länger dauern sollte.

"Es geht vor allem darum, den Mangel an Überwachung zu beheben", sagt Hind. "Und dann geht es insbesondere im Hinblick auf das Parlament auch darum, die Tatsache anzusprechen, dass die Bedenkzeit im Moment nicht ausreicht und nicht zweckmäßig ist. Sie sollte länger sein und dem Übergangsgeld entsprechen."

Diese Dauer variiert je nach Beamtenstatus.

Ehemaligen Mitgliedern der Europäischen Kommission ist es zum Beispiel ganze zwei Jahre lang nach Beendigung ihrer Tätigkeit untersagt, Lobbyarbeit zu Themen zu betreiben, die mit ihrem früheren Ressort zusammenhängen.

Für ehemalige Präsidenten der Europäischen Kommission verlängert sich dieser Zeitraum auf drei Jahre.