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2026 werden weniger Asylbewerber als erwartet in die EU umgesiedelt

• Dec 8, 2025, 9:30 PM
10 min de lecture
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Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich am Montag auf den "Solidaritätspool" für 2026 geeinigt, der 21.000 Umsiedlungen von Asylbewerbern und 420 Millionen Euro an finanziellen Beiträgen für 2026 vorsieht. Dies liegt unter dem von der Europäischen Kommission festgelegten Schwellenwert und würde den Umfang der Solidarität für Spanien, Italien, Griechenland und Zypern verringern, wie Euronews bereits berichtete.

Gemäß der EU-Verordnung zur Asyl- und Migrationssteuerung sollte die Kommission jedes Jahr vorschlagen, dass im darauffolgenden Jahr mindestens 30.000 Menschen aus Ländern, die unter Migrationsdruck stehen, innerhalb der EU umgesiedelt werden müssen und dass die übrigen Mitgliedstaaten 600 Millionen Euro an finanziellen Beiträgen leisten.

Die am Montag in Brüssel versammelten EU-Innenminister waren jedoch der Ansicht, dass der Solidaritätsbedarf für 2026 geringer sein würde, da der erste Zyklus zur Migrationssteuerung ab Juni 2026 umgesetzt wird und nur die Hälfte des Jahres abdeckt.

Die Entscheidung wurde mit einer "großen Mehrheit" der Länder getroffen, die sich dafür aussprachen, so EU-Quellen.

Die EU-Länder könnten zum Solidaritätspool durch Umsiedlungen, finanzielle Beiträge oder "alternative Solidaritätsmaßnahmen" beitragen, d. h. sie könnten Staaten, die unter Druck stehen, Personal zur Verfügung stellen oder sie beim Bau von Aufnahmezentren unterstützen.

Migranten, die vor kurzem auf der griechischen Insel Kreta angekommen sind, 19. August 2025
Migranten, die vor kurzem auf der griechischen Insel Kreta ankamen, 19. August, 2025 AP Photo

Jedes Land erhält auf der Grundlage seiner Bevölkerung und seines BIP ein Kontingent an Unterstützung und kann selbst entscheiden, welche Art von Maßnahmen es anbietet, einschließlich einer Kombination aus verschiedenen Maßnahmen.

Der Tschechischen Republik, Estland, Kroatien, Österreich und Polen wurde eine vollständige oder teilweise Befreiung von ihren Quoten gewährt. Diese Länder, darunter auch Bulgarien, wurden als Länder eingestuft, die mit einer erheblichen Migrationssituation konfrontiert sind" und konnten daher eine Ausnahme beantragen, die von den anderen Mitgliedstaaten genehmigt wurde.

Die konkreten Zusagen der einzelnen Staaten werden bis zur endgültigen rechtlichen Verabschiedung des "Solidaritätspools", die für den 16. Dezember vorgesehen ist, noch geheim gehalten. Laut EU-Quellen haben sich die meisten Länder jedoch für finanzielle Beiträge entschieden.

Weniger Solidarität für Frontländer

Die Solidarität für Spanien, Italien, Griechenland und Zypern wird im Vergleich zum ursprünglichen Plan um fast ein Drittel gekürzt.

Der spanische Innenminister Fernando Grande-Marlaska reagierte, indem er behauptete, dass das Ergebnis von der allgemeinen Vereinbarung über die Migration aus dem Jahr 2023 abweiche und forderte die EU auf, "das Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung" zu wahren.

"Die Solidaritätsquote darf nicht zu einem Feilschen um Zahlen werden", sagte er.

Es ist noch nicht entschieden, wie die 21.000 umzusiedelnden Migranten ausgewählt werden und wie viele von ihnen aus jedem der vier "unter Migrationsdruck stehenden" Länder kommen werden.

Migranten gehen am 26. August 2024 im Hafen von Valverde auf der kanarischen Insel El Hierro an Land.
Migranten gehen im Hafen von Valverde auf der kanarischen Insel El Hierro an Land, 26. August 2024 AP Photo/Maria Ximena

Wenn das allgemeine Ziel von 21.000 Umsiedlungen nicht durch die Zusagen der Länder erreicht wird, tritt ein Mechanismus in Kraft, der als "Verantwortungsausgleich" bezeichnet wird.

Die Mitgliedsstaaten werden verpflichtet, sich um die Asylbewerber zu kümmern, die sie aufnehmen, die aber in ihrem ersten EU-Ankunftsland um Asyl hätten bitten müssen, bis die fehlenden Umsiedlungen ausgeglichen sind.

Deutschland soll von diesem Mechanismus weitgehend Gebrauch machen, wie zuvor von Euronewsberichtet wurde.

EU-Quellen zufolge hat die deutsche Regierung ein Memorandum mit Griechenland unterzeichnet, in dem sie sich verpflichtet, keine Asylbewerber nach Griechenland zurückzuschicken und im Gegenzug die Quote, die sie 2026 aus Griechenland aufnehmen soll, zu erfüllen.

Eine ähnliche Vereinbarung wurde mit Italien getroffen, wie der italienische Innenminister Matteo Piantedosi gegenüber Journalisten erklärte.

"Italien und Deutschland haben sich darauf geeinigt, die Zahl der Überstellungen [nach den derzeitigen Regeln] bis zum Inkrafttreten des neuen Asyl- und Migrationspakts [im Juni 2026] zurückzusetzen", sagte er.

EU will Abschiebungen von Migranten in Drittländer erlauben

Während ihres Treffens in Brüssel billigten die 27 EU-Innenminister auch drei migrationsbezogene Gesetze, die nun mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden müssen.

Die so genannte "Rückführungsverordnung" zielt darauf ab, die Ausweisung irregulärer Migranten zu beschleunigen und die Quote der vollstreckten Rückführungsanordnungen zu erhöhen, die derzeit bei etwa 20 % liegt.

Sie würde es den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, Rückführungszentren in Nicht-EU-Ländern einzurichten und irreguläre Migranten auch in Länder zurückzuschicken, die nichts mit ihrer Herkunft zu tun haben.

Migranten, die darauf warten, ein italienisches Marineschiff zu verlassen, um in ein von Italien betriebenes Auffanglager für Migranten in Albanien zu gelangen, 11. April 2025
Migranten, die darauf warten, ein italienisches Marineschiff zu verlassen, um in ein von Italien betriebenes Auffanglager für Migranten in Albanien zu gelangen, 11. April 2025 AP Photo

Durch die Änderung des Konzepts der sicheren Drittstaaten" werden die Umstände, unter denen ein Asylantrag als unzulässig abgelehnt werden kann, erweitert, so dass die EU-Staaten Asylbewerber in Drittstaaten abschieben können, zu denen sie keine Verbindung haben.

Der Rat billigte auch die erste Liste "sicherer Herkunftsländer" für Asylzwecke, die Ägypten, Bangladesch, Indien, Kolumbien, Kosovo, Marokko und Tunesien sowie alle EU-Beitrittskandidaten außer der Ukraine umfasst.

Migranten, die Staatsangehörige eines dieser Länder sind, haben weiterhin das Recht, in der EU Asyl zu beantragen, aber ihre Anträge werden in Schnellverfahren geprüft.


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