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Rechtsbruch durch Online-Plattformen? Bundesnetzagentur verzeichnet Rekordmeldungen

• Aug 18, 2025, 11:57 AM
4 min de lecture
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Die Bundesnetzagentur ist eine Aufsichtsbehörde, die in Deutschland auch für die Überwachung von Beschwerden über Online-Dienste im Rahmen des Digitale-Dienste-Gesetzes (DSA) der EU zuständig ist. Nun wurde klar: Diese Behörde hat in der Vergangenenheit deutlich mehr Hinweise zu mutmaßlichen Verstößen erhalten als ihr Pendant in anderen EU-Ländern.

In ihrem Jahresbericht, der vergangene Woche veröffentlicht wurde, gab die Bundesnetzagentur an, dass sie etwa 842 Beschwerden über mögliche Verstöße gegen das DSA erhalten habe. Bei dem Digitale-Dienste-Gesetz handelt es sich um Vorschriften der Europäischen Union zur Bekämpfung illegaler Inhalte und Produkte im Internet.

Genau 87 Beschwerden wurden dem Bericht zufolge an Regulierungsbehörden in anderen Ländern weitergeleitet, um deren Zuständigkeit Rechnung zu tragen.

Im Gegensatz dazu bearbeitete die spanische Nationale Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) im vergangenen Jahr etwa 24 Beschwerden. Alle richteten sich gegen Unternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten.

Die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) erhielt im Jahr 2024 insgesamt 256 Beschwerden über Online-Plattformen, von denen die meisten, nämlich 156, Anbieter in anderen EU-Mitgliedstaaten betrafen.

Die belgische Aufsichtsbehörde, das Belgische Institut für Post und Telekommunikation (BIPT), teilte mit, dass sie etwa zehn DSA-Beschwerden erhalten habe. Die meisten davon richteten sich gegen Telegram, eine Messaging-Plattform mit Hauptsitz in Belgien.

Euronews berichtete im Mai, dass die Europäische Kommission die Tschechische Republik, Zypern, Polen, Portugal und Spanien vor dem höchsten Gericht der EU verklagt hat, weil sie den DSA nicht korrekt angewendet hatten.

Die Länder müssen ihre Regulierungsbehörden mit ausreichenden Mitteln ausstatten, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können, und Regeln für die Ahndung von Verstößen gegen den DSA ausarbeiten.

Technische Probleme bei Weiterleitung von Beschwerden

Die spanische CNMC erklärte in ihrem Jahresbericht, dass sie im Rahmen der Verordnung "nicht alle Befugnisse erhalten" habe. Man habe aber begonnen, wichtige Aufgaben zu erfüllen, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene.

Die meisten der spanischen Beschwerden betrafen die größten Online-Plattformen: Sieben seien bereits an Koordinatoren in anderen Ländern wie Irland, Schweden und Belgien weitergeleitet woren, so die Regulierungsbehörde.

Die niederländische Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM) erklärte im Juli, dass sie Schwierigkeiten habe, Beschwerden über Verstöße gegen den DSA an ihre Kollegen in anderen EU-Ländern weiterzuleiten.

"Sie können nicht an andere Koordinatoren für digitale Dienste [DSC] weitergeleitet werden, da es technische Probleme gibt [...], wie z. B. nicht existierende DCSs. Ein kleiner Teil ist aufgrund von Verwaltungsproblemen anhängig; weitere Informationen wurden vom Beschwerdeführer angefordert, aber noch nicht erhalten", heißt es in dem Bericht.

Verfahren gegen Temu, TikTok und X

Die deutsche Aufsichtsbehörde teilte in ihrem Bericht mit, dass sie im vergangenen Jahr vier Verwaltungsverfahren gegen Plattformen eingeleitet habe und sich aktiv an den Verfahren der Europäischen Kommission gegen AliExpress, Temu, TikTok und X beteiligt habe.

Die Kommission beaufsichtigt die Einhaltung des DSA durch die größten Online-Plattformen, d. h. diejenigen mit durchschnittlich mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat. Dazu gehören zum Beispiel Amazon, Facebook, Instagram, X und TikTok.

Die EU-Exekutive leitete mehrere Untersuchungen wegen möglicher Verstöße gegen den DSA bei zehn Online-Plattformen ein: AliExpress, Pornhub, Facebook, Instagram, XNXX, Stripchat, TikTok, X, Temu, Xvideos. Keine dieser Ermittlungen ist bisher abgeschlossen worden.

Das Digitale-Dienste-Gesetz gilt seit Februar 2024 für alle Online-Plattformen.