Europäischer Gerichtshof: Gefälschte Rabatte von Aldi verstoßen gegen EU-Recht
Der deutsche Discounter Aldi Süd hat gegen EU-Verbraucherschutzvorgaben verstoßen, indem er falsche Rabatte auf alltägliche Produkte wie Bananen angeboten hat, so das oberste Gericht der Europäischen Union.
Dem süddeutschen Zweig der Supermarktkette, wurde vorgeworfen, die Preise zunächst angehoben zu haben, nur um sie dann wieder zu senken und in seinen Prospekten eine „Schockpreis“-Reduzierung zu bewerben.
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass es Händlern untersagt ist, "den Verbraucher in die Irre zu führen, indem sie den Preis zuerst erhöhen, bevor sie eine Preissenkung ankündigen, und so eine falsche Reduzierung vortäuschen".
Rabatte, die prozentual angegeben werden, „müssen auf dem niedrigsten Preis basieren, den das Unternehmen in den letzten 30 Tagen vor dem Rabatt angewandt hat“, so das Gericht.
Der Fall wurde von einer Verbraucherorganisation aus Baden-Württemberg eingereicht, die darauf hinwies, dass Aldi in der Werbung behauptet hatte, den Preis für Bananen um 23 % gesenkt zu haben.
In Wahrheit zeigte das Kleingedruckte, dass der Preis nicht niedriger war als an anderen Tagen im Vormonat. Dies verstößt gegen die EU-Vorgaben für Preisangaben und gegen unlautere Geschäftspraktiken, so die Verbraucherschützer.
Aldi argumentierte, dass diese Gesetze lediglich vorschreiben, dass frühere Preise angegeben werden müssen, nicht aber, wie die Werbung im Einzelnen aussehen muss.
Aldi Süd und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reagierten bisher nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.