...

Logo Pasino du Havre - Casino-Hôtel - Spa
in partnership with
Logo Nextory

Flug gestrichen? Verlorenes Gepäck? Das sind Ihre Rechte in der EU

• Jun 30, 2025, 6:35 AM
8 min de lecture
1

Verlorenes Gepäck und verspätete oder annullierte Flüge können viel Unannehmlichkeiten und Stress verursachen und unseren Urlaub regelrecht ruinieren.

Für diejenigen unter, die demnächst verreisen oder ihren nächsten Flug buchen wollen, ist es deshalb nützlich, sich rechtzeitig über ihre Rechte zu informieren

Der griechische Verbraucherverband bietet eine Reihe von Informationen über die Rechte der Reisenden.

Wann gelten die Rechte?

Die folgenden Rechte gelten nach EU-Recht, wenn:

-der Flug von und zu einem EU-Mitgliedstaat durchgeführt wird, von einem Luftfahrtunternehmen eines beliebigen Landes innerhalb oder außerhalb der EU.

-der Flug von einem Drittland außerhalb der EU in ein EU-Land von einem Luftfahrtunternehmen eines EU-Landes durchgeführt wird.

-der Flug wird von einem EU-Land in ein Drittland außerhalb der EU von einem Luftfahrtunternehmen eines Landes innerhalb oder außerhalb der EU durchgeführt.

-Neben den EU-Ländern greifen die Vorschriften auch auf Island, die Schweiz, und Norwegen.

Nichtbeförderung

Verweigert die Fluggesellschaft wegen Überbuchung oder aus Sicherheitsgründen die Beförderung, muss sie zunächst nach freiwilligen Fluggästen suchen, die bereit wären, auf ihre Reservierung zu verzichten - für eine Gegenleistung. Die Bedingungen werden zwischen dem betreffenden Fluggast und der Fluggesellschaft vereinbart.

Wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, kann die Fluggesellschaft das Einsteigen verweigern. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 bis 600 Euro:

-250 Euro für alle Flüge bis zu einer Entfernung von 1.500 km

-400 EUR für alle Flüge zwischen EU-Mitgliedstaaten über 1 500 km entfernung und alle anderen Flüge zwischen 1 500 km und 3 500 km

-600 Euro für alle Flüge, die nicht unter die beiden oben genannten Kategorien fallen

Die Ausgleichszahlung kann um 50 % gekürzt werden, wenn ein Transfer zu Ihrem Zielort mit einem anderen Flug angeboten wird, sie jedoch dadurch verspätet ankommen. Das gilt für:

-zwei Stunden für alle Flüge bis zu einer Entfernung von 1.500 km

-drei Stunden für alle Flüge zwischen EU-Mitgliedstaaten über 1.500 km und alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km

-vier Stunden für alle Flüge, die nicht unter die beiden oben genannten Kategorien fallen

Die Fluggesellschaft muss Sie außerdem nach eigenem Ermessen die folgenden Möglichkeiten anbieten:

-Erstattung des vollen Flugpreises innerhalb von sieben Tagen für den nicht angetretenen Teil der Reise und für den bereits angetretenen Teil der Reise, wenn der Flug gegenüber dem ursprünglichen Plan zwecklos geworden ist, sowie einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

-Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort mit dem frühestmöglichen Flug unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen

-Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort an einem anderen, Ihnen genehmen Tag, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen und unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen.

Entscheiden Sie sich jedoch für eine der drei oben genannten Möglichkeiten, verlieren Sie das Recht auf die anderen.

Solange die Wartezeit andauert, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Leistungen des Unternehmens, wie z. B.:

-kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen je nach Dauer der Wartezeit

-Hotelunterbringung, wenn eine oder mehrere Nächte oder ein längerer Aufenthalt als geplant erforderlich ist

-Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterkunft,

-die Möglichkeit, Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden

Flugverspätung

Um eine Flugverspätung handelt es sich nach Schätzung der Gesellschaft bei mehr als zwei Stunden. Sie wird in drei Fälle unterteilt, nämlich:

-zwei Stunden oder mehr für alle Flüge bis zu 1.500 km

-drei Stunden oder mehr für Flüge innerhalb der EU über 1 500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1 500 km und 3 500 km

-vier Stunden oder mehr für alle anderen Flüge, die nicht unter die beiden vorgenannten Kategorien fallen

Für die Dauer der Wartezeit haben Sie auch in diesem Fall Anspruch auf zusätzliche Leistungen des Unternehmens, wie z. B.: kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen je nach Wartezeit, Hotelübernachtung, Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft.

Bei einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr haben Sie das Recht, eine Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen, wenn Sie entscheiden, dass Sie nicht mehr fliegen wollen.

Flugannullierung

Im Falle einer Annullierung des Fluges haben Sie das Recht der Wahl:

-Erstattung des vollen Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen für den nicht angetretenen Teil der Reise. Aber auch für den bereits angetretenen Teil der Reise, wenn der Flug in Bezug auf Ihren ursprünglichen Plan keinen Zweck mehr erfüllt, sowie einen Rückflug zum ursprünglichen Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

-Beförderung zum endgültigen Bestimmungsort mit dem frühestmöglichen Flug zu vergleichbaren Beförderungsbedingungen

-Beförderung zum Endziel an einem anderen für Sie günstigen Tag, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen, zu vergleichbaren Beförderungsbedingungen

Wenn Sie sich für eine der drei oben genannten Möglichkeiten entscheiden, verlieren Sie jedoch das Recht auf die jeweils anderen.

Kein Anspruch auf Entschädigung:

Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie über die Stornierung informiert wurden:

-mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit

-Eins bis zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit, und es wird ein Ersatzflug angeboten, der nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abfliegt und nicht mehr als 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit ankommt

Sie haben auch keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die nicht hätten vermieden werden können.

Beschädigung oder Verlust des Gepäcks

Die Fluggesellschaft, mit der Sie reisen, haftet für die Beschädigung oder den Verlust von Gepäck, das die entsprechende Inspektion bestanden hat, sofern der Vorfall, der den Schaden verursacht hat, an Bord des Flugzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem das Gepäck unter ihrer Verantwortung stand.

In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, die bis zu 1 220 EUR betragen kann. Wenn der Schaden durch einen Mangel oder die Beschaffenheit des Gepäcks verursacht wurde, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Bei Handgepäck haftet die Fluggesellschaft, wenn der Schaden durch ihr eigenes Verschulden verursacht wurde.

Bei Schäden an aufgegebenem Gepäck müssen Sie innerhalb von sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäcks, eine schriftliche Beschwerde beim Luftfahrtunternehmen einreichen. Wenn Sie den Koffer bei der Ankunft am Zielflughafen nicht finden, müssen Sie ihn unverzüglich bei der Gepäckaufbewahrungsstelle des Flughafens melden, wo Sie eine Erklärung über verlorenes Gepäck ausfüllen, damit Sie benachrichtigt werden können, wenn es gefunden wird.

Wenn das Gepäck nicht innerhalb von 21 Tagen gefunden wird, gilt es als verloren.

Personen mit eingeschränkter Mobilität

Personen mit eingeschränkter Mobilität/Behinderung haben Anspruch auf Betreuung sowohl am Flughafen als auch an Bord des Flugzeugs. Es ist ratsam, die Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit über die Notwendigkeit einer solchen Betreuung zu informieren.

Das Luftfahrtunternehmen muss diese Informationen mindestens 36 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit an die Leitungsorgane des Flughafens weiterleiten.

Grundsätzlich verweigern die Luftfahrtunternehmen die Annahme einer Flugbuchung und das Einsteigen am Flughafen nicht aus Gründen einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität (sofern ein gültiger Flugschein und eine Buchung vorliegen). Es sei denn, die Beförderung ist physisch unmöglich oder die Sicherheitsbedingungen sind nicht erfüllt. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft jedoch eine akzeptable Alternative anbieten.

Im Falle einer Verweigerung der Buchung oder der Beförderung einer Person mit eingeschränkter Mobilität oder einer Betreuungsperson ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie innerhalb von fünf Arbeitstagen schriftlich über die Gründe für diese Verweigerung zu informieren. Wenn Ihnen die Beförderung aus den oben genannten Gründen verweigert wird, haben Sie das Recht, eine Erstattung oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug zu verlangen.