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Geplanter Anschlag auf israelische Botschaft - Anklage erhoben

• Aug 20, 2025, 4:24 PM
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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen russischen Staatsbürger erhoben, dem vorgeworfen wird, einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin vorbereitet zu haben.

Außerdem soll er beabsichtigt haben, sich in Pakistan der Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen.

Akhmad E. wurde bereits am 20. Februar am Flughafen Berlin-Brandenburg verhaftet.

In der Anklage wird ihm die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, versuchter Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung und Vorbereitung einer schweren Gewalttat, vorgeworfen.

"Ab Anfang Februar 2025 plante er zunächst, einen Anschlag in Deutschland, etwa auf die israelische Botschaft in Berlin, zu begehen", heißt es in der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft.

IS-Mitglieder in einem requirierten gepanzerten Fahrzeug der irakischen Sicherheitskräfte in der nördlichen Stadt Mosul, 23. Juni 2014
IS-Mitglieder in einem requirierten gepanzerten Fahrzeug der irakischen Sicherheitskräfte in der nördlichen Stadt Mosul, 23. Juni 2014 AP Photo

Akhmad E. soll unter anderem online nach Anleitungen zur Herstellung von Sprengstoff recherchiert haben. "Die Umsetzung seines Vorhabens scheiterte jedoch daran, dass er die erforderlichen Chemikalien nicht beschaffen konnte. Zeitgleich mit seinen Anschlagsplänen soll E. Propagandamaterial für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) ins Russische und Tschetschenische übersetzt haben", so die Bundesanwaltschaft.

Der Terrormiliz soll er sich in Pakistan angeschlossen haben, um eine militärische Ausbildung zu erhalten. Demnach finanzierte er die Reise, indem er zwei Verträge für teure Smartphones abschloss, die er dann verkaufte.

Kurz vor seiner Abreise soll er ein Video an ein mutmaßliches IS-Mitglied außerhalb Deutschlands geschickt haben, in dem er seine Loyalität zu der Gruppe erklärt.

Die Anklageschrift wurde Anfang des Monats bei einem Gericht in Berlin eingereicht. Dort muss nun noch entschieden werden, ob der Fall vor Gericht verhandelt wird.