Faktencheck: Wie funktioniert die Immunität von Europa-Abgeordneten?
Einige Mitglieder des Europäischen Parlaments sind in den vergangenen Jahren wegen einiger angeblichen Verfehlungen zunehmend ins Visier geraten.
So gehen beispielsweise ungarische Ermittler dem Vorwurf nach, die italienische Abgeordnete Ilaria Salis habe rechte Aktivisten angegriffen. Andere Abgeordnete werden wegen ihrer angeblichen Verwicklung in den sogenannten Qatargate-Korruptionsskandal unter die Lupe genommen werden.
Und im Rahmen der "Russiagate"-Untersuchung wird verschiedenen Abgeordneten vorgeworfen, Geld von einem vom Kreml unterstützten Netzwerk erhalten zu haben, um russische Propaganda in Europa zu verbreiten.
Bevor jedoch ein Verfahren gegen Abgeordnete des Europäischen Parlaments eingeleitet werden kann, müssen die Ermittlungsbehörden zunächst die Hürde der parlamentarischen Immunität überwinden.
Dank dieses Privilegs können Abgeordnete des Europäischen Parlaments aufgrund von Meinungsäußerungen oder Abstimmungen, die sie als Abgeordnete des Europäischen Parlaments vorgenommen haben, nicht Gegenstand von Ermittlungen, Inhaftierungen oder Gerichtsverfahren sein.
Theoretisch trägt die parlamentarische Immunität dazu bei, die unbefugte Ausübung von Macht durch die Justiz einzuschränken, die Rechenschaftspflicht der Justiz aufrechtzuerhalten und die Demokratie zu fördern.
Im Fall der Europaabgeordneten gilt sie sowohl in ihrem eigenen Mitgliedstaat, ähnlich wie die Immunität, die den nationalen Parlamentsmitgliedern gewährt wird, als auch in anderen EU-Ländern.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments völlig immun gegen jegliche Art von Gerichtsverfahren sind. Ein Abgeordneter kann sich nicht auf die Immunität berufen, wenn er auf frischer Tat ertappt wird, so das Europäische Parlament - und die Immunität kann natürlich aufgehoben werden.
Wie kann die Immunität aufgehoben werden?
Um die Immunität eines Abgeordneten aufzuheben, muss eine nationale Behörde zunächst einen entsprechenden Antrag beim Europäischen Parlament stellen. Der Präsident oder die Präsidentin des Parlaments gibt den Antrag im Plenum bekannt und verweist ihn an den Rechtsausschuss (JURI).
Der Ausschuss prüft den Antrag und fordert alle Informationen und Erklärungen an, die er für notwendig hält, so das Europäische Parlament. Der betroffene Abgeordnete erhält Gelegenheit, gehört zu werden, und kann Dokumente oder andere schriftliche Beweise vorlegen. Für dieses vertrauliche Verfahren gibt es keinen festgelegten Zeitplan, da jeder Fall individuell ist und seine eigenen Besonderheiten aufweist.
Im Anschluss an die Untersuchung gibt JURI eine Empfehlung ab, ob der Antrag auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten genehmigt oder abgelehnt werden soll. Danach stimmt das Europäische Parlament darüber ab.
Anschließend unterrichtet der Präsident oder die Präsidentin des Parlaments sowohl den Abgeordneten als auch die Behörde, die den Antrag gestellt hat, über das Ergebnis. Wenn die Immunität des Abgeordneten aufgehoben wird, kann ein Gerichtsverfahren eingeleitet werden.
Auch wenn die Immunität aufgehoben wird, behält der Abgeordnete seinen Sitz im Parlament: Das Europäische Parlament betont, dass die Aufhebung der Immunität keinen Schuldspruch darstellt, sondern es den nationalen Behörden ermöglicht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Wird der Abgeordnete später verurteilt, entscheidet sein Mitgliedstaat, ob sein Mandat für ungültig erklärt wird.
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