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Wegweisendes Urteil: Deutsches Gericht untersagt OpenAI-Chatbots Songtexte ohne Bezahlung

• 2025年11月11日 下午1:07
4 min de lecture
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OpenAI muss eine Lizenzgebühr zahlen, wenn das Unternehmen urheberrechtlich geschützte Liedtexte in seinen KI-Modellen wie ChatGPT nutzt. Das hat ein deutsches Gericht am Dienstag in einem wegweisenden Verfahren entschieden.

Die Vorsitzende Richterin Elke Schwager gab der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) recht, Deutschlands größter Verwertungsgesellschaft für Musikrechte. Sie hatte im vergangenen Jahr gegen das US-Unternehmen OpenAI wegen der Nutzung geschützter Liedtexte Klage eingereicht.

Das Gericht verpflichtete OpenAI, der GEMA sämtlichen Schaden zu ersetzen, einschließlich ausstehender Tantiemen sowie Anwalts- und Gerichtskosten, zuzüglich Zinsen. Bleibt das Urteil bestehen, könnte auf den Konzern eine Zahlung in Höhe von Hunderttausenden Euro zukommen.

Ein OpenAI-Sprecher teilte Euronews Next per E-Mail mit, das Unternehmen sei mit dem Urteil nicht einverstanden und prüfe seine nächsten Schritte.

„Die Entscheidung betrifft einen begrenzten Satz an Liedtexten und hat keine Auswirkungen auf die Millionen Menschen, Unternehmen und Entwicklerinnen und Entwickler in Deutschland, die unsere Technologie täglich nutzen“, so der Sprecher.

„Wir respektieren die Rechte von Urheberinnen und Urhebern sowie Rechteinhabern. Mit vielen Organisationen weltweit führen wir konstruktive Gespräche, damit auch sie von den Chancen dieser Technologie profitieren können“, ergänzte er.

OpenAI kann gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen.

Urheberrechtlich geschütztes Material speichern und wiedergeben

Im Streit geht es um die Texte von neun bekannten deutschen Songwriterinnen und Songwritern, die von der GEMA vertreten werden, darunter Kristina Bach und Rolf Zuckowski.

Nach Darstellung der GEMA hat der Chatbot ChatGPT diese Texte in seinen Datensätzen gespeichert und auf Aufforderung „große Teile“ der Songs „wortwörtlich“ wiedergegeben.

OpenAI hielt dagegen, die Sprachmodelle speicherten oder kopierten keine konkreten Trainingsdaten. Sie lernten Muster und erzeugten darauf basierend neue Ausgaben.

Außerdem schob das Unternehmen die Verantwortung den einzelnen Nutzerinnen und Nutzern zu und erklärte, ohne deren Eingaben ließen sich die Textausgaben nicht erzeugen. Das Gericht wies dieses Argument zurück.

„Die Beklagten, nicht die Nutzerinnen und Nutzer, sind dafür verantwortlich“, erklärte das Gericht in einer Mitteilung. „Die von den Beklagten betriebenen Sprachmodelle beeinflussten die Ausgaben maßgeblich; den konkreten Inhalt erzeugen die Sprachmodelle“.

Es ist der erste Fall dieser Größenordnung in Europa. Er könnte Maßstäbe dafür setzen, wie die EU generative KI-Systeme reguliert, vor allem im Kulturbereich.

„Erstmals klärt das heutige Urteil zentrale Rechtsfragen zum Zusammenspiel neuer Technologien mit dem europäischen Urheberrecht“, sagte GEMA-Chefjustiziar Kai Welp in einer Stellungnahme gegenüber Euronews Next.

„Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer fairen Vergütung für Autorinnen, Autoren und Kreative in ganz Europa“, so Welp weiter.

Die GEMA gehört zu den größten Verwertungsgesellschaften für Musikschaffende weltweit. In Deutschland vertritt sie mehr als 95.000 Komponistinnen, Komponisten, Songwriterinnen, Songwriter und Verlage und global über zwei Millionen Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber.

Seit 2024 bietet die Organisation ein KI-Lizenzmodell an. Es soll Technologieunternehmen ein legales Training auf ihrem Katalog ermöglichen und zugleich eine faire Bezahlung der Künstlerinnen und Künstler sichern.

Parallel hat die GEMA auch gegen den in den USA ansässigen KI-Musikdienst SunoAI geklagt. Auch dort lautet der Vorwurf, das Unternehmen habe auf ihrem Repertoire trainiert. Die Verhandlung wird voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres stattfinden.