Selbstverteidigung: "Schlumpf-Spray" soll Angreifer tagelang blau färben

Nachdem eine 17-Jährige auf dem Heimweg in Amsterdam ermordet wurde, boomt in den Niederlanden der Verkauf des sogenannten "Smurf Sprays". Das Schlumpf-Spray gilt als neues Tool zur Selbstverteidigung.
Niederlande: Schlumpf-Spray zur Selbstverteidigung
Das Spray färbt den Angreifer blau. Die Farbe soll mehrere Tage lang auf der Haut sichtbar bleiben, wobei die schaumige Konsistenz im ersten Augenblick die Sicht des Täters einschränkt und Opfern von Übergriffen einen zeitlichen Vorteil verschafft. Darüber hinaus bleibt der Täter leichter identifizierbar, solange die Farbe an ihm haftet.
Im Gegensatz zu Pfefferspray sind die Inhaltsstoffe harmloser: Es handelt sich nicht etwa um einen Reizstoff, sondern in der Regel um Lebensmittelfarbe. "Nach dem Verlassen verwandelt sich die blaue Flüssigkeit nach Kontakt mit dem Körper fast sofort in eine Schaumschicht", heißt es in der Produktbeschreibung auf Verkaufsportalen. Diese sei vergleichbar mit Rasierschaum.
Gegenüber der niederländischen Zeitung Telegraaf berichtete die Inhaberin eines Online-Shops für Sicherheitsprodukte für Frauen, Thalissa Leakat, dass ihre Verkaufszahlen seit der jüngsten Gewalttat gestiegen sind. Danach habe sie an einem Wochenende so viel Produkte verkauft, wie sie normalerweise monatlich versendet.
Sie betonte gegenüber der Zeitung, dass diese Entwicklung wohl mit dem Sicherheitsgefühl der Frauen auf der Straße zusammenhängen muss. Auch in ihrem Onlineshop, Veilige Vriendin (Safe Friend) kann man sogenanntes Identifizierungsspray erwerben. Es sei schmerzfrei, überrasche den Angreifer und bleibe auch mehrere Tage danach sichtbar.
92 Prozent der Frauen in Deutschland haben Belästigung erlebt
Zwei Drittel aller Frauen in Deutschland fühlen sich nachts im öffentlichen Raum unsicher, so aktuelle Zahlen des Bundeskriminalamts. Eine repräsentative Umfrage des Forsa-Instituts aus dem März des laufenden Jahres zeigte, dass 92 Prozent der 18- bis 35-jährigen Frauen bereits Belästigungen oder Übergriffe erlebt haben.
Manche Städte führten daraufhin Taxi-Gutscheine ein. Die Stadt München finanzierte beispielsweise einen Teil des Nachhausewegs mit und unterstützte Frauen finanziell, die sonst vielleicht die öffentlichen Verkehrsmittel genommen hätten. Weil die Kosten aufgrund der hohen Nachfrage hoch waren, wurde das Programm allerdings kurzfristig wieder eingestellt.
Nun plant die Stadt ein neues Konzept. Die Ausgabe der Taxigutscheine soll nun nach sozialen Kriterien erfolgen. Das neue Angebot richte sich an Studierende, Rentnerinnen, Auszubildende und andere Gruppen, die eine gewisse Bedürftigkeit nachweisen können. Auch soll nur noch ein Gutschein statt drei ausgegeben werden.
Für die Neuauflage gibt es deutliche Kritik. Frauen in Berufen mit geringem Einkommmen würden nicht beachtet und die Auswahl der vulnerablen Gruppen sei zu eng. Die Vollversammlung des Kreisverwaltungsreferats muss dem Vorschlag noch zustimmen.
Selbstverteidigung: Pfefferspray in Deutschland legal
In vielen Mädelsgruppen finden sich Tipps zum sicheren Nachhauseweg: Den Standort teilen und den Schlüssel zwischen den Fingern bereit halten. Ein Taschenalarm soll durch schrille Töne abschrecken, manche Gadgets erlauben einen Notruf per Knopfdruck.
Im Gegensatz zu den Niederlanden ist auch Pfefferspray in Deutschland legal erhältlich. Der Besitz ist nicht strafbar, wenn dieses als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Das Mitführen ist nicht immer erlaubt, unter anderem ist es in bestimmten öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin verboten.
Der tatsächliche Einsatz von Pfefferspray ist schwieriger zu beurteilen. Bei Menschen, beispielsweise zur Selbstverteidigung, darf es nur in Notwehrsituationen genutzt werden. Notwehr ist die eigene Verteidigung gegen einen unmittelbaren körperlichen Angriff. Bei unklaren Situationen und unangemessener Verwendung können Strafen verhängt werden.
Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt für die Arag Versicherung: "Wer unberechtigt Pfefferspray einsetzt und andere verletzt, macht sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt. Die Mindeststrafe beträgt selbst in minder schweren Fällen drei Monate Gefängnis."
Neben den Niederlanden ist Pfefferspray auch in Dänemark und Belgien verboten.
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