"Liebesgrüsse aus Moskau": Neonazi Liebich will offenbar Asyl in den USA

Neonazi Marla-Svenja Liebich, früher Sven Liebich, hat die Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz nicht angetreten. Er werde nun von den Behörden gesucht, wie die Staatsanwaltschaft erklärte. Gegen Liebich gibt es einen Vollstreckungsbefehl.
Liebich soll sich mittlerweile ins Ausland abgesetzt haben. Das geht aus einer Tonaufnahme hervor, die vor dem Frauengefängnis abgespielt wurde, das bestätigte die Polizei. Etwa 60 Unterstützer hatten sich vor der JVA Chemnitz versammelt - anlässlich einer "Einzugsparty", die von Liebich geplant war.
Liebich: "Niemand wusste von meinem Entschluss"
"Niemand wusste von meinem Entschluss - kein Anwalt, keine Familie", schreibt Liebich in den Sozialen Medien, auf X. Mitten im Post: Ein Plakat mit der Aufschrift "Liebesgrüsse aus Moskau - James Bond" und dem Hashtag #runningwoman.
Ob das ein Hinweis auf den Fluchtort sein könnte, ist noch unbekannt. Liebich ist am Samstagmorgen bei X jedenfalls sehr aktiv. In einem anderen Post schreibt der Neonazi: "Ein echter Vorteil: Schon als kleines Mädchen war ich auf einer Schule mit erweitertem Russischunterricht." "Jetzt merke ich, wie viel davon noch tief im Kopf steckt", schreibt Liebich weiter. Nun teilte der Neonazi auf X mit, er halte sich "auf dem Boden der Russischen Föderation auf" und spreche mit "kremlnahen Beamten". Sein Plan: von dort aus Asyl in den USA zu beantragen, wo "Interesse bekundet" wurde, hieß es.
Liebich wurde 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung verurteilt - damals noch als Mann. Durch eine einfache Erklärung änderte Liebich im Standesamt Schkeuditz im Nordwesten von Sachsen Geschlecht und Vornamen und gilt jetzt offiziell als Frau.
Welche Motive Liebich bei der Änderung des Geschlechtseintrags verfolgte ist bislang unklar. Es besteht jedenfalls der Verdacht, dass er den Geschlechtseintrag nur geändert hat, um das Selbstbestimmungsgesetz zu verhöhnen und ins Frauengefängnis zu kommen. Denn vor der Änderung des Geschlechtseintrags hatte Liebich queere Menschen noch als "Parasiten der Gesellschaft" bezeichnet.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich einen Missbrauch der Regelung vor. "Die Justiz, die Öffentlichkeit und die Politik werden hier zum Narren gehalten", sagte er gegenüber dem "Stern". Dobrindt will das Selbstbestimmungsgesetz nun besser vor Missbrauch schützen.
Wie konnte es zu einem solchen Fal überhaupt kommen?
Der Vorfall entfachte eine ganze Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz. Doch wie ist es überhaupt erst dazu gekommen?
Seit dem 1. November 2024 genügt eine einfache Erklärung gegenüber dem Standesamt. Das regelt das neue Selbstbestimmungsgesetz der zerbrochenen Ampelkoalition. Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes war, es für trans- und nichtbinäre Menschen einfacher zu machen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Namen ändern zu lassen. Doch damit wurde auch der Missbrauch erleichtert.
"Es braucht jetzt eine Debatte darüber, wie wieder klare Regeln gegen den Missbrauch des Geschlechterwechsels verankert werden können", so Dobrindt.
Damit bahnt sich in der schwarz-roten Regierung ein weiterer Streit an. Die Union hatte gefordert, über eine "Neuregelung" zu sprechen. Im Koalitionsvertrag wurde eine Evaluierung bis spätestens Juli 2026 vereinbart. Doch Koalitionspartner SPD hält weiter am Gesetz fest. Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundesfraktion, sagte gegenüber ZDFheute: "Mit der SPD wird es keine Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz geben". "Pauschale Verschärfungen oder ein Rückdrehen des Gesetzes lehn e ich klar ab", sagte auch Falko Droßmann, queerpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion dem Spiegel. "Der Fall Liebich ist ein gezielter Missbrauchsversuch eines bekannten Rechtsextremisten und kein strukturelles Problem des Selbstbestimmungsgesetzes", sagt Droßmann.
Kritik am Selbstbestimmungsgesetz
UN-Expertin für Frauenrechte, Reem Alsalem warnte noch bei Gesetzesbeschluss gegenüber der Zeit vor Gefahren für Frauen und Mädchen. Insbesondere Frauen, die von männlicher Gewalt betroffen sind, seien gefährdet, hieß es. Schutzmaßnahmen, die einen Missbrauch des Gesetzes durch Gewalttäter ausschließen, fehlten schlichtweg. Frauenhäuser, Umkleideräume oder gemeinsame Toiletten wären somit keine Schutzräume mehr. Die Bundesregierung hatte die Kritik zurückgewiesen.
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