Söder: Rückkehr wehrfähiger Ukrainer statt Einsatz deutscher Soldaten

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat seine ablehnende Haltung zu einem möglichen Einsatz deutscher Soldaten in der Ukraine bekräftigt und zugleich eine andere Option ins Spiel gebracht. „Ein Frieden ist derzeit nicht absehbar. Es ist daher legitim zu überlegen, wehrfähige Ukrainer in ihre Heimat zurückzusenden, um in ihrem eigenen Land für die Sicherheit zu sorgen“, sagte er in einem Interview mit der Rheinischen Post.
Bereits 2024 hatte Söder eine ähnliche Überlegung angedeutet. Damals erklärte er gegenüber dem Münchner Merkur, man könne wehrpflichtige Ukrainer zurückschicken, „wenn die Ukraine uns darum bittet“. Konkrete Vorschläge machte er zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht.
Auch in den Reihen der Unionsparteien wird seit Längerem diskutiert, wie mit ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter umzugehen ist. So sagte der Vorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, in der Welt vor knapp einem Jahr, diese Männer „sollten in Deutschland gar keinen Schutzanspruch haben, sondern ihr Land verteidigen“. Mit Söders erneuter Wortmeldung gewinnt die Debatte an Dynamik – sie berührt dabei nicht nur politische, sondern auch rechtliche Fragen. Denn ukrainische Geflüchtete genießen in der Europäischen Union derzeit einen besonderen Schutzstatus.
EU verlängert Schutz für Ukrainer bis 2027
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich kürzlich einstimmig darauf verständigt, den vorübergehenden Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 zu verlängern. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges haben mehr als vier Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer in der EU Schutz gefunden. Der vorübergehende Schutz wurde im März 2022 eingeführt, um die nationalen Asylsysteme zu entlasten. Betroffene müssen keinen individuellen Asylantrag stellen und haben Zugang zu Unterkunft, Gesundheitsversorgung, Arbeitsmarkt und Bildung.
Die Verlängerung bis 2027 ändert nichts an den bisherigen Kategorien von Schutzberechtigten oder deren Rechten. Der Status gilt weiterhin für alle Geflüchteten aus der Ukraine – unabhängig von Alter oder Geschlecht, also auch für Männer im wehrfähigen Alter. Der ehemalige polnische Innenminister Tomasz Siemoniak erklärte damals, parallel liefen bereits Beratungen über eine Strategie zum schrittweisen Auslaufen des Schutzes, sobald ein gerechter Frieden erreicht sei. Auch die Frage möglicher Rückkehrperspektiven werde in diesem Zusammenhang diskutiert.
EU-Richtlinien: Rückkehr nur „sicher und dauerhaft“ möglich
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Rückkehr sind in den EU-Richtlinien näher beschrieben. Artikel 2(c) der Richtlinie 2001/55/EG verweist auf Situationen von bewaffnetem Konflikt, endemischer Gewalt oder systematischen Menschenrechtsverletzungen. Artikel 6(2) derselben Richtlinie stellt klar, dass ein temporärer Schutz erst dann enden darf, wenn eine Rückkehr „sicher und dauerhaft“ möglich ist – unter voller Wahrung der Menschenrechte, Grundfreiheiten und des Grundsatzes des Non-Refoulement.
„Sicher“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass im Herkunftsland keine offensichtliche Gefahr für Leib und Leben besteht und kein Risiko von Verfolgung oder unmenschlicher Behandlung. „Dauerhaft“ meint, dass Rückkehrende reale Chancen auf ein menschenwürdiges Leben im Herkunftsland haben, mit Zugang zu Grundbedürfnissen, Reintegrationsmöglichkeiten und aktiven Rechten.
Mitgliedstaaten bewerten die Lage im Herkunftsland allgemein, zusätzlich muss die betroffene Person nachweisen, dass ihre individuelle Rückkehr nicht sicher oder dauerhaft möglich wäre. Dabei werden auch Faktoren wie Aufenthaltsdauer in der Ukraine, familiäre Bindungen oder besondere Schutzbedürfnisse, etwa bei Kindern und unbegleiteten Minderjährigen, berücksichtigt.
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