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Illegale Migration: Auch wer ausreisepflichtig ist, kriegt weiter Geld 

• Oct 9, 2025, 4:06 AM
8 min de lecture
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Abschiebungen illegaler Migranten und die konsequente Abweisung an den Grenzen - das alles funktioniert momentan eher schlecht als recht. Auch wenn die Zahl illegaler Migranten im Jahr 2024 um 38 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist, bleibt die Zahl mit rund 239.000 irregulären Grenzübertritten dennoch erstaunlich hoch.

"Viele Leute beantragen auch gar nicht mehr Asyl", sagt der Völkerrechtler Professor Daniel Thym. Denn sie wissen, dass sie zurückgewiesen werden. "Lohnt sich also gar nicht", so Thym zu Euronews.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat nun eine härtere Linie in der Migrations- und Asylpolitik angekündigt. Bei seinem Migrationsgipfel in München am Sonntag sprach er mit seinen Amtskollegen über das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS). Deutschland soll bei der härteren Linie in der Migrationspolitik in Europa führend sein.

Darüber wird diesen Donnerstag auch im Bundestag beraten. Im Gespräch stehen die Einrichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten und stärkere Grenzkontrollen. Diese wurden bereits 2024 verstärkt. Doch warum funktioniert illegale Migration trotzdem? Die einfache Antwort: Die illegale Einreise lohnt sich - trotz der verstärkten Grenzkontrollen.

Grenzkontrollen bringen nichts

Die Abwesenheit von Klagen von Menschen, die an der Grenze abgewiesen werden, ist für Thym ein Indiz dafür, dass Grenzkontrollen nicht sehr effektiv sind.

Viele würden es früher oder später über die Grenze schaffen, denn sonst würden sie klagen, so Thym.

Dabei hat die Politik Grenzkontrollen groß angekündigt. Sie gehörten zu den Hauptwahlversprechen der Regierung.

"Wenn sie jetzt darauf verzichtet, wird es öffentlich so dargestellt, als sei sie schwach", sagt Thym. Dabei sei es gar nicht so dramatisch, wenn man früher oder später auch wieder darauf verzichte, so Thym zu Euronews.

Zum Hintergrund:

Laut Mediendienst Integration lässt sich ein Zusammenhang zwischen den Flüchtlingszahlen und Grenzkontrollen gar nicht erst feststellen, denn Migrationsrouten können sich laut Migrationsforschern schnell ändern. Die Menschen würden außerdem Wege finden, die Grenzkontrollen zu umgehen.

Hinzu kommt: Deutschland darf Asylsuchende grundsätzlich nicht an der Grenze zurückweisen. Ein Beispiel: Das Verwaltungsgericht in Berlin hat eine Zurückweisung für rechtswidrig erklärt. Hindernis: das Dublin-Verfahren, das Zurückweisungen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt - etwa bei Einreiseverbot oder wenn kein Asyl beantragt wird. Wenn Menschen auf deutschem Boden ein Asylgesuch äußern, dann müssen sie gemäß der Dublin-Verordnung auch einreisen dürfen. Grenzkontrollen hin oder her.

"Ein Kalkül des Bleibens"

Das bedeutet im Umkehrschluss, ob jemand Recht auf Asyl hat oder nicht, muss dann erst in Deutschland überprüft werden - nach der Grenzüberschreitung. Doch da ist es oft schon zu spät:

"Die Wahrscheinlichkeit, dass sie abgeschoben werden, ist rein statistisch gesehen nicht sehr hoch", sagt Thym zu Euronews. "Da hat man in der Tat ein Kalkül des Bleibens."

Präsident der Bundespolizei Dieter Romann beklagte zuletzt die praktischen Probleme bei der Umsetzung der Abschiebungen. "Allein im vergangenen Jahr hatten wir etwa 52.800 Rückführungen", sagte er der "Welt am Sonntag". "Rund 33.600 dieser Maßnahmen wurden wieder abgesagt, bevor die Person überhaupt an uns übergeben wurde", so Romann.

Der Grund: Abschiebepflichtige tauchten oft unter oder legten Atteste vor. Das alles führe zu Verzögerungen und letztendlich zum Ablauf der Abschiebefristen.

Die Abschiebepflicht geht dann in eine Duldung über. Menschen mit einer Duldung sind zwar auch weiterhin ausreisepflichtig. Ihre Rückführung ist jedoch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgesetzt. Eine Duldung geht nicht selten in eine vorübergehende und anschließend dauerhafte Bleibeperspektive über.

"Viele spekulieren darauf, dass, wenn sie illegal weiter im Land bleiben, sie dann früher oder später diese Duldung kriegen, weil die Abschiebung faktisch nicht gelingt", sagt auch Völkerrechtler Thym. "Und Sozialleistungen kriegen Sie ja auch weiterhin nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, obwohl Sie ausreisepflichtig sind".

Mythos Fachkräftemangel

Viele reden es jedoch gut. Das deutsche System würde doch ohnehin von den vielen Geflüchteten profitieren. Schließlich habe Deutschland ein demografisches Problem.

Doch Arbeitsmigration dürfe nicht mit Fluchtmigration verwechselt werden - Erwerbsmigration sei eine andere Schiene, so Thym. Es sei ein Mythos, dass über ein Asylsystem vor allem der Fachkräftebedarf gedeckt werde. Denn nur eine Minderheit der Flüchtlinge und Fachkräfte sei mit universitärem oder beruflichem Abschluss. Und nur eine Minderheit hole es in Deutschland nach, so Thym. "Über die Asylmigration werden wir die Fachkräftelücke nicht füllen", sagt Thym zu Euronews.

Trotzdem würden beide unter ein und demselben Problem leiden, nur, dass die Auswirkungen genau die umgekehrten seien.

"Beim Asylsystem führen die ganzen administrativen Probleme dazu, dass Menschen, die eigentlich ausreisen müssten, im Land bleiben", sagt Thym. "Bei der Erwerbsmigration führen die ganzen administrativen Probleme dazu, dass Fachkräfte, weil die Verfahren zu lange dauern und weil sie keine Termine kriegen, nicht nach Deutschland kommen", so Thym zu Euronews.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will deshalb die so genannte "Work-and-Stay-Agentur" einrichten. Diese soll ausländischen Arbeitskräften den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.

Heiß diskutiert: Return-Hubs in Drittstaaten

Eine Rechtfertigung für die illegale Migration ist der Fachkräftemangel deshalb nicht. Das Problem muss weiterhin angegangen werden.

Europaweit würde deshalb derzeit eine Rückkehrverordnung diskutiert. Da solle an einigen Stellen nachgeschärft werden, so Thym.

Heiß diskutiert: die Einrichtung von Rückführungszentren (sogenannte Return Hubs) in Drittstaaten. Doch daran gibt es Kritik, vor allem seitens der Hilfsorganisationen. PRO ASYL warnt vor der Aushöhlung der Grundrechte und mahnt zur Wahrung der Würde der Betroffenen.

Doch für Thym ist die Lage klar: Wenn man in Brüssel darüber verhandelt hat und die Anforderungen an Rückführungszentren in Drittstaaten dann niedergeschreiben sind, dann sind sie Teil des europäischen Rechts.

Außerdem: Wenn deutsche Gerichte feststellten, dass es für die Ausreisepflichtigen kein Recht gäbe, in Deutschland zu bleiben, dann sei es den Gerichten zufolge auch mit der Menschenwürde vereinbar, sie in ein Rückführungszentrum im Drittland abzuschieben, begründet Thym. Die Person könne auch jederzeit in ihr Heimatland: "Warum soll man sie nicht in ein anderes Land schicken können?"

Das mittelbare Argument sei laut Thym, dass die Leute Deutschland als Zielstaat frei ausgewählt hätten. Doch das sieht der Völkerrechtler anders:

"Asyl ist eben kein Recht auf freie Wahl des Zielstaats", so Thym zu Euronews.  

Thym glaubt, dass Return-Hubs grundsätzlich eine starke Signalwirkung an die Bevölkerung hätten und außerdem eine gewisse Abschreckungswirkung gegen illegale Migration ausstrahlen würden.

Rückführungszentren hin oder her - die "hausgemachten Probleme" müssen beseitigt werden

Auch der Innenminister befürwortet Rückführungszentren. Laut Dobrindt gäbe es jedoch "juristische Hürden". Doch Thym sagt: Recht sei ohnehin nur ein Aspekt und auch das "Kalkül des Bleibens" wäre damit noch lange nicht beseitigt.

"Es wäre auch illusorisch, zu denken, dass man mit einem Instrument alle Probleme gleichzeitig beseitigt", so Thym. "Asylpolitik ist halt auch das Bohren dicker Bretter."

Die Gesetze seien zwar zu streng und zu kompliziert. Doch auch die Abläufe seien zu kompliziert und nicht gut organisiert. Die Behörden seien mit dem Andrang an Flüchtlingen schlichtweg überfordert, sagt Thym.

Grenzkontrollen oder Return-Hubs ändern daran auch nichts. Alles kommt auf eine Hauptursache zurück: den deutschen Bürokratieschimmel. Diese "hausgemachten Probleme" müssen beseitigt werden.


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