Nur noch Asylgeld: Kabinett beschliesst Bürgergeld-Aus für Ukrainer
Das Kabinett hat das Bürgergeld-Aus für nach dem 1. April 2025 eingereiste Ukrainer beschlossen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte den Entwurf für das "Leistungsrechtsanpassungsgesetz" eingebracht.
Statt Bürgergeld sollen sie künftig nur noch Asylbewerberleistungen erhalten. In der Praxis bedeutet das erheblich weniger Geld: Statt 563 Euro monatlich würde ein Alleinstehender dann nur noch 441 Euro bekommen. Auch der Anspruch auf Sprachkurse sowie Weiterbildungen würde entfallen.
"Sie werden damit den Menschen gleichgestellt, die aus anderen Ländern und anderen Gründen als Geflüchtete zu uns kommen", heißt es aus dem Arbeitsministerium.
Von ihrem mit Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ausgehandelten Entwurf scheint SPD-Co-Chefin Bas selbst nicht überzeugt zu sein. Bei einer Regierungsbefragung vor rund einer Woche tat sie ihren Unmut kund: "Mir gefällt es nicht, ich sage das ganz offen."
Mit Jobzwang gegen Arbeitslosigkeit
Für eine gelungene Integration seien vor allem Sprachkurse wichtig, so Bas. Das wirke sich nachhaltig positiv auf den Arbeitsmarkt aus. Der Weg weg vom Bürgergeld hin zu Asylbewerberleistungen sei aber im Koalitionsvertrag vereinbart, "und den werden wir jetzt auch umsetzen".
Im Oktober hatten etwa 700.000 Ukrainer Anspruch auf Bürgergeld, davon sind 200.000 Kinder, wie die dpa berichtet. 1,26 Millionen ukrainische Kriegsflüchtlinge lebten im Oktober in Deutschland. Davon hatten im vierten Quartal 2024 242.000 einen Job.
Wie ZDF heute berichtet, sollen laut dem Gesetzentwurf ukrainische Arbeitslose künftig auch verpflichtet werden dürfen, sich um Arbeit zu bemühen. "So wird die Integration der Geflüchteten aus der Ukraine in Arbeit und in die Aufnahmegesellschaft eingefordert", soll es im Gesetzentwurf heißen.
Demnach seien auch Sanktionen möglich, sollten Ukrainer nicht nachweisen können, dass sie versuchen, einen Job zu finden. Bei der Arbeitssuche könnte auch die Arbeitsagentur unter die Arme greifen.
Übergangsfrist
Zunächst stand die Sorge im Raum, Ukrainer könnten verpflichtet sein, zu viel erhaltenes Bürgergeld zurückzuzahlen. Schließlich hätten sie rückwirkend ab dem 1. April 2025 nur Anspruch auf Asylbewerberleistungen.
Dem soll der Gesetzentwurf entgegenwirken: Ukrainer, die nach dem Stichtag, aber vor Inkrafttreten des Gesetzes nach Deutschland eingereist sind, können vorerst weiterhin Bürgergeld beziehen, bis ihr Bescheid ausläuft. In der Praxis bedeutet das eine maximale Übergangsfrist von drei Monaten.
Alle Ukrainer, die vor dem 1. April 2025 eingereist sind, haben weiterhin einen Anspruch auf Bürgergeld.
Im August hatte CSU-Chef Markus Söder im ZDF-Sommerinterview ein Bürgergeld-Aus für Ukrainer "nicht nur für die, die in der Zukunft kommen" gefordert. Er möchte allen ukrainischen Kriegsflüchtlingen das Bürgergeld streichen. Wegen der Sozialleistungen seien ihm zufolge in Deutschland vergleichsweise viele Ukrainer trotz guter Ausbildung arbeitslos.
Verschobene Kosten
Das Gesetz gilt als finanziell umstritten. Der Bund spart durch das Bürgergeld-Aus zwar 730 Millionen Euro, doch kommen auf Kommunen erhebliche Kosten zu. Sie müssen 2026 mit rund 862 Millionen Euro zusätzlich rechnen, Geld, das sie für Asylbewerberleistungen aufbringen müssen.
Die Länder fordern Entschädigung, wie Politico berichtet. Arbeitsminister Bas plant eine pauschale Kostenerstattung durch den Bund, doch in welcher Höhe, ist noch unklar.
Das Gesetz muss noch Bundestag und Bundesrat passieren. Im Bundesrat haben die Länder die Möglichkeit, Einwände und Kritik einzubringen. Sind sie unzufrieden, können sie das neue Gesetz blockieren.
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