Brosius-Gersdorf zieht Kandidatur als Verfassungsrichterin zurück

Frauke Brosius-Gersdorf (2. v.r.) verzichtet auf eine Kandidatur als Richterin am Bundesverfassungsgericht. Zunächst hatte die ZEIT berichtet. In einer schriftlichen Erklärung, die über ihre Anwälte verbreitet wurde, nennt sie Äußerungen aus der Unionsfraktion im Bundestag als Grund für ihre Entscheidung.
Demnach habe man ihr signalisiert, dass ihre Wahl ausgeschlossen sei, heißt es in der Stellungnahme. "Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion - öffentlich und nicht-öffentlich - in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist. Teile der CDU/CSU-Fraktion lehnen meine Wahl kategorisch ab."
Über die SPD-Bundestagsfraktion, die sie aufgestellt hatte, schrieb Brosius-Gersdorf hingegen, diese habe "uneingeschränkt vor und hinter mir" gestanden. "Für sie ist es eine Prinzipienfrage, dem Druck unsachlicher und diffamierender Kampagnen nicht nachzugeben."
Die Wahl von Brosius-Gersdorf und zwei weiteren Nominierten für das höchste deutsche Gericht war im Juli im Bundestag kurzfristig abgesetzt worden. Teile der Unionsfraktion hatten Vorbehalte gegen die von der SPD nominierte Brosius-Gersdorf. Als Grund wurden unter anderem Äußerungen zum Schwangerschaftsabbruch und zu einer möglichen Impfpflicht in Corona-Zeiten angeführt.
In der Sendung Markus Lanz hatte Brosius-Gerdorf u.a. von Morddrohungen gegen sie berichtet.
Der SPD-Vorsitzende Klingbeil und der SPD-Fraktionschef Miersch bedauerten den Rückzug und warfen der Union vor, nicht zu ihrem Wort gestanden zu haben. Zudem kündigte Miersch an, die SPD werde nun einen neuen Vorschlag für eine Kandidatur unterbreiten.
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