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Sozialleistungen für Asylbewerber nur als Darlehen: Thüringer SPD-Landräte fordern Rückzahlungen

• Aug 14, 2025, 11:47 AM
6 min de lecture
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Sozialleistungen als Darlehen: Diese Regelung soll künftig für alle volljährigen Asylbewerber, anerkannten Flüchtlinge und Drittstaatsangehörigen gelten – das fordern die beiden Thüringer Landräte Matthias Jendricke und Marko Wolfram.

"Wir brauchen endlich wieder einen echten Reformwillen der Berliner Politik und kein Herumdoktern an einem zunehmend dysfunktionalen System", so Matthias Jendricke, Landrat des Kreises Nordhausen, gegenüber dem Magazin Stern. "Wer in unser Land kommt und hier bisher nichts eingezahlt hat, darf Sozialleistungen nur noch als zinsloses Darlehen bekommen."

Nach Vorstellung von Jendricke sollte das neue Darlehensmodell ähnlich wie das BAföG für Studierende funktionieren: Wer schnell eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, müsste nur einen Teil der erhaltenen Leistungen zurückzahlen. Bei schneller Rückzahlung seien zudem Abschläge vorgesehen.

Flüchtlingen könnte die Hälfte des Darlehens erlassen werden, wenn sie innerhalb eines Jahres eine Arbeitsstelle antreten und eine Sprachprüfung bestehen. Zudem regt Jendricke an, auch den Schulabschluss von Kindern mit einem Rückzahlungsbonus für die Eltern zu honorieren.

Auch Marko Wolfram, SPD-Landrat des Thüringer Kreises Saalfeld-Rudolstadt, befürwortet den Vorschlag. Ziel sei es, Migranten zu einer schnellen Arbeitsaufnahme zu ermutigen, erklärte er. Dadurch entstehe ein positiver Anreiz für eine zügige Integration.

Um das zu erreichen, wären jedoch noch einige Hürden zu überwinden.

Geflüchtete: Kein Arbeitszugang in den ersten Monaten

Für alle Asylsuchenden gilt nach Ankunft zunächst ein Beschäftigungsverbot. Aus diesem Beschäftigungsverbot entsteht der Zwang, Sozialleistungen beziehen zu müssen, sofern nicht ausreichend eigene Mittel vorhanden sind.

Asylbewerber dürfen in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland keine Arbeit aufnehmen. Hält sich die betroffene Person in einer Aufnahmeeinrichtung auf, verlängert sich das Arbeitsverbot auf sechs Monate. Im Anschluss ist für eine Beschäftigung die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich. Nach Abschluss des Asylverfahrens richtet sich der Zugang zum Arbeitsmarkt nach dem jeweiligen Aufenthaltsstatus.

Viel Bürokratie: Arbeitserlaubnis erforderlich

Anerkannte Flüchtlinge haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt und sind deutschen Beschäftigten rechtlich gleichgestellt.

Nach Ablauf des Arbeitsverbots benötigen Asylbewerber in der Regel eine Erlaubnis zur Beschäftigung, die nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt wird. Dafür muss zunächst ein konkretes Jobangebot eingereicht werden. Das bringt in der Praxis zahlreiche Schwierigkeiten mit sich.

In vielen Ausländerbehörden – besonders in Ballungsräumen – ist es kaum möglich, zeitnah einen Termin zu bekommen, um ein Arbeitsangebot vorzulegen. Selbst wenn dies gelingt, schließt sich ein weiterer Schritt an: Die Bundesagentur für Arbeit muss die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen prüfen, bevor eine Genehmigung erteilt wird.

Der Verein Pro Asyl kritisiert, dass es oft an verfügbaren Terminen bei den Ausländerbehörden mangele und die Bearbeitung von Anträgen zu viel Zeit in Anspruch nehme – viele Arbeitsangebote würden dadurch wieder verfallen.

Duldung und sichere Herkunftsstaaten

Die Praxis zeigt zudem, dass viele Arbeitgeber aufgrund der komplexen gesetzlichen Regelungen zögern, Geduldete zu beschäftigen.

Geduldete, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind, unterliegen in den ersten sechs Monaten einem Arbeitsverbot (§ 61 Abs. 1 AsylG). Wer nicht mehr in einer solchen Einrichtung lebt und sich bereits länger als drei Monate in Deutschland aufhält, kann direkt eine Arbeitserlaubnis beantragen (§ 32 BeschVO).

Trotzdem gelten weitere Einschränkungen: Wenn die Sachbearbeiter einer Ausländerbehörde feststellen, dass der Betroffenen nicht ausreichend bei der Beschaffung von Pässen oder der Klärung ihrer Identität mitwirkt, bleibt das Beschäftigungsverbot auch über die drei beziehungsweise sechs Monate hinaus bestehen.

Für Asylbewerber, deren Verfahren als "offensichtlich unbegründet" oder unzulässig abgelehnt wurde und gegen deren Ablehnung keine aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet wurde, gilt auch nach Ablauf der Fristen ein absolutes Beschäftigungsverbot (§ 61 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AsylG). Auch eine selbstständige Tätigkeit ist Personen mit Duldung grundsätzlich untersagt.

Für Flüchtlinge aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien) gilt während des Asylverfahrens sowie nach einer Ablehnung ein absolutes Beschäftigungsverbot. Nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel dürfen sie eine Beschäftigung aufnehmen.

Bürgergeldausgaben gehen in die Milliarden

Die Ausgaben für das Bürgergeld beliefen sich 2024 auf 46,9 Milliarden Euro. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind etwa 47 Prozent der knapp vier Millionen Empfänger ausländische Bürger. Der Anteil von Flüchtlingen liegt bei etwa 30 Prozent. 

Die größte Empfängergruppe sind die gut 1,2 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Nur etwa ein Drittel von ihnen arbeitet. Im Ergebnis erhalten 693.000 Ukrainer Bürgergeld, obwohl 497.000 von ihnen zumindest als teilweise erwerbsfähig gelten. Allein an sie gingen nach Angaben des Sozialministeriums etwa 6,3 Milliarden Euro.

Zuletzt gab es Forderungen, die Ausnahmeregelung für ukrainische Flüchtlinge zu beenden und ihnen nicht mehr sofort Bürgergeld zu gewähren, sondern nur Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte sich beispielsweise dafür ausgesprochen.

Die beiden Thüringer SPD-Landräte betonen, dass sie Ausländern und Flüchtlingen nicht grundsätzlich Sozialleistungen kürzen oder verweigern möchten. Leistungen für Minderjährige sollen weiterhin ohne Rückzahlungspflicht bleiben. "Uns geht es allein darum, den Integrationswillen der neuen Migranten zu stärken", so Wolfram. Die Rückzahlung solle daher in einem großzügigen Rahmen erfolgen.

Die oppositionelle AfD hat die bislang strengsten Forderungen erhoben. Sie fordert, dass eine "aktivierende Grundsicherung" nur an Ausländer ausgezahlt wird, die mindestens zehn Jahre sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Zudem soll die Leistung auf maximal ein Jahr begrenzt werden.


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