Ungarn verklagt EU-Rat wegen Ukraine-Hilfen

Die ungarische Regierung hat vor dem Luxemburger Gerichtshof Klage gegen die Europäische Friedensfazilität (EPF), die Teil des Rates der Europäischen Union ist, wegen der Milliardenhilfen für die Ukraine eingereicht, berichtet die ungarische Zeitung Portfolio. Ungarn hat Einwände dagegen, dass die Erlöse aus den eingefrorenen Vermögenswerten der russischen Zentralbank für die Verwendung in der Ukraine zur Verfügung gestellt werden.
Der Fall wurde ursprünglich vor dem EU-Gerichtshof verhandelt, ist aber nun an das Gericht verwiesen worden. Die Regierung reichte ihren Antrag am 11. Juli dieses Jahres beim Luxemburger Gericht ein, das den Fall aus formalen Gründen annahm und ihn am 25. August im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte. Das Verfahren ist nun offiziell eröffnet.
Bereits am 21. Mai 2024 nahm der Rat einen Beschluss an, der vorsieht, dass 99,7 % der Nettogewinne aus der Verwaltung der eingefrorenen russischen Zentralbankguthaben an die Europäische Friedensfazilität überwiesen werden.
Portfolio erinnert daran, dass die EPF das außen- und sicherheitspolitische Instrument der EU ist, das die Ukraine unter anderem mit Militärhilfe, Waffen und Ausrüstung versorgt. Nach Ansicht der ungarischen Regierung verstößt das oben beschriebene Verfahren gegen die in den Gründungsverträgen der EU verankerten Grundsätze der rechtmäßigen Entscheidungsfindung, und das Protokoll gibt den Prozess nicht korrekt wieder.
Ungarn fordert das Gericht auf, den Beschluss des EPF-Lenkungsausschusses vom Februar 2025, der die Umsetzung des Ratsbeschlusses vorsieht, sowie das Protokoll über diesen Beschluss für nichtig zu erklären. Der Ratsbeschluss von 2024 hatte auch vorgesehen, dass die Verwaltungskosten aus derselben Quelle gedeckt werden sollten, d.h. dass den Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Kosten auferlegt werden sollten.
Bis zur Verkündung des Urteils könnten Jahre vergehen.
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