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IStGH wegen Fall Almasi: Italien hat internationale Verpflichtungen verletzt

• Oct 18, 2025, 10:17 AM
3 min de lecture
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Italien hat die Aufforderung zur Verhaftung und Auslieferung des libyschen Generals Najeem Osama Almasri (Elmasri), der wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt ist, nicht ausgeführt. Dies hat die Vorverfahrenskammer I des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) festgestellt. Sie entschied mehrheitlich, die Entscheidung über eine mögliche Verweisung Italiens an den UN-Sicherheitsrat zu verschieben.

Die Regierung hat bis zum 31. Oktober Zeit, Informationen über etwaige relevante interne Verfahren und deren Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Gericht vorzulegen, heißt es in dem vom IStGH veröffentlichten Dokument.

Die drei Richterinnen der Vorverfahrenskammer I in Den Haag, Julia Antoanella Motoc, Reine Adelaide Sophie Alapini-Gansou und Maria Del Soccoro Flores Liera, sind einstimmig der Meinung, dass Italien „nicht mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt oder alle vernünftigen Mittel, die ihm zur Verfügung standen, genutzt hat, um dem Ersuchen des Internationalen Strafgerichtshofs nachzukommen“.

Den Richterinnen zufolge hat die Regierung zudem „keine gültigen rechtlichen oder vernünftigen Gründe“ für die sofortige Rückführung Almasris nach Libyen vorgelegt, „statt sich zuvor mit dem Gericht abzustimmen oder etwaige wahrgenommene Mängel im Verhaftungsverfahren zu korrigieren“.

Die Richterinnen sind der Ansicht, dass Italien trotz der zur Verfügung stehenden Zeit und der wiederholten Versuche, mit dem italienischen Justizministerium zu kommunizieren, „nie das Gericht kontaktiert hat, um etwaige Hindernisse im Zusammenhang mit dem Haftbefehl“ und der „angeblichen konkurrierenden Auslieferungsanfrage“ Libyens zu klären, wodurch dem IStGH die Ausübung seiner Funktionen verwehrt wurde.

Wie sich Italien gegen die Anschuldigungen des IStGH verteidigt hat

Die Regierung rechtfertigte die Rückführung Almasris mit „Sicherheitsgründen und der Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen“, doch das Gericht hält diese Erklärungen für „sehr begrenzt“ und merkt an, dass die Entscheidung, ihn per Flugzeug nach Libyen zu transportieren, unklar ist. Zudem erinnerten die Richterinnen daran, dass innere Rechtsfragen nicht zur Rechtfertigung einer mangelnden Zusammenarbeit mit dem IStGH herangezogen werden können, und wiesen damit die italienische Argumentation zurück.

Trotz der Feststellung der Verletzung haben die Richterinnen entschieden, den Fall nicht sofort an die Versammlung der Vertragsstaaten oder den UN-Sicherheitsrat zu überweisen. Sie berücksichtigten dabei die „Komplexität“ des Falls. Mehrheitsbeschluss - mit abweichender Meinung von Flores Liera - war es, der Regierung eine Fristverlängerung bis Freitag, den 31. Oktober zu gewähren, um weitere Klarstellungen und Informationen über etwaige interne Verfahren im Zusammenhang mit dem Fall vorzulegen. Dazu gehört auch das Verfahren vor dem Ministergericht gegen Premierministerin Giorgia Meloni, die Minister Carlo Nordio und Matteo Piantedosi sowie Staatssekretär Alfredo Mantovano.

Was in Italien im Fall Almasri passiert ist

Almasri, Chef der Justizpolizei in Tripolis und vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt, wurde am 19. Januar 2025 in Turin verhaftet. Der IStGH hatte seine Auslieferung gefordert, doch am nächsten Tag wurde er auf Entscheidung der italienischen Regierung mit einem Militärflugzeug nach Libyen zurückgeführt.

Die Nutzung eines Staatsflugzeugs und das Fehlen einer Bestätigung der Verhaftung durch den Justizminister lösten eine Untersuchung wegen Begünstigung und Veruntreuung aus, die in die Ermittlung gegen Meloni, Piantedosi, Nordio und Mantovano mündete. Die Untersuchung gegen Meloni wurde im vergangenen August eingestellt, während am 9. Oktober die Abgeordnetenkammer die Genehmigung zur Weiterführung des Verfahrens gegen die Minister und den Staatssekretär verweigerte.


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