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Deutsche Genossenschaftsbanken schließen AfD-Konten

• Nov 11, 2025, 4:07 PM
4 min de lecture
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Zwei ostwestfälische Genossenschaftsbanken haben die Konten des Ortsverbandes der Alternative für Deutschland (AfD) gekündigt. Der AfD-Kreisverband Minden-Lübbecke bezeichnete die Entscheidung in einer Erklärung als "politisch motiviert".

Der Verbund Volksbank OWL und die Volksbank in Ostwestfalen bestätigten die Nachricht am Dienstag gegenüber lokalen deutschen Medien, weigerten sich jedoch unter Verweis auf das Bankgeheimnis, konkrete Angaben zu den Fällen zu machen.

Die Volksbanken sind Teil des deutschen Genossenschaftsbankennetzes und befinden sich im Besitz ihrer Mitglieder und nicht im Besitz externer Aktionäre.

Jede Bank ist regional tätig, und die Kunden vor Ort halten Anteile, wählen einen Aufsichtsrat, und die Gewinne werden reinvestiert, um der Gemeinschaft zu dienen, und nicht, um die Rendite für externe Aktionäre zu maximieren.

Am Sonntag veröffentlichte die AfD zunächst eine Erklärung, in der sie behauptete, ihre Konten seien geschlossen worden.

"Privatpersonen, Unternehmen, Parteien oder Fraktionen: sie alle brauchen ein Bankkonto. Über dieses Konto werden regelmäßige Zahlungen, wie zum Beispiel Mitarbeitergehälter, abgewickelt", heißt es in der Erklärung der AfD-Kreisgeschäftsstelle.

Der Vorsitzende der AfD im Kreis Minden-Lübbecke, Sebastian Landwehr, verurteilte die Entscheidung der Volksbank, die sich gegen "Deutschlands größte Oppositionspartei" richtet.

"Da kein Fehlverhalten des AfD-Kreisverbandes vorliegt und sich an der Vertrauenswürdigkeit des Kreisverbandes nichts geändert hat, bleibt nur eine Erklärung: Es handelt sich um sogenanntes 'Debanking', also eine politisch motivierte Kontokündigung", sagte er.

Ein Muster von 'de-banking'

Im Januar erklärte ein AfD-Ortsverband, die Volksbank Düsseldorf-Neuss habe sein Konto gekündigt. Die Bank bestätigte dies nur in allgemeiner Form und verwies erneut auf das Kundengeheimnis und ihr Recht, Geschäftsbeziehungen zu beenden.

Im Sommer 2024 löste die Berliner Volksbank das Spendenkonto der AfD-Bundespartei auf, nachdem die Gruppe "Großmütter gegen Rechts" - die Kampagnen gegen die Rechtsextremen organisiert - einen entsprechenden Antrag gestellt hatte.

Im September 2024 kündigte die Deutsche Kreditbank die Konten und Karten des neugewählten Thüringer AfD-Politikers Sascha Schlösser nur wenige Tage nach dessen Landtagswahlsieg.

Die AfD forderte alle "demokratisch gesinnten Kunden der Volksbank" auf, "zu einer anderen Bank zu wechseln".

Am 2. Mai stufte der Verfassungsschutz die AfD aufgrund von Informationen des Inlandsgeheimdienstes als bestätigte rechtsextremistische Organisation ein, nachdem er sie zunächst als "Verdachtsfall" eingestuft hatte.

Die Einschätzungen des Verfassungsschutzes haben ein erhebliches politisches und rechtliches Gewicht. Sobald eine Gruppe als extremistisch eingestuft wird, wird sie von staatlichen Institutionen und privaten Akteuren häufig als potenzielles Sicherheitsrisiko behandelt, was sich auf alle Bereiche auswirkt, von den Überwachungsbefugnissen bis hin zur Art und Weise, wie Banken und Unternehmen mit ihr umgehen.

Annäherung an die AfD

Die Deutsche Bahn, Siemens, Miele, Oetker, Stihl und Vorwerk haben im Vorfeld der Bundestagswahl in diesem Jahr Kampagnen im Stil der Pro-Demokratie- oder "Nein zur AfD"-Kampagnen durchgeführt, wie z. B. die Kampagne "Wir stehen für Werte", in der sie behaupteten, dass die Positionen der AfD im Widerspruch zu ihren Werten und Personalbedürfnissen stehen.

Die deutsche Börsenzeitung berichtet, dass es den Volksbanken rechtlich erlaubt ist, AfD-Konten zu schließen. Wenn solche Schließungen aber implizit mit dem Verweis auf Werte begründet werden, offenbaren sie eine politische Motivation - und das ist problematisch für eine Partei, die noch zu allen Wahlen antreten darf.

Was der AfD nach den vielen Kontoauflösungen durch die Volksbanken bleibt, sind die Konten bei den Sparkassen. Als öffentlich-rechtliche Anstalten sind sie verpflichtet, Konten für politische Parteien zu führen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht 2018 in einem Urteil mit Verweis auf das im Grundgesetz verankerte Parteienprivileg klargestellt.


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