Schweiz partizipiert am EU-Binnenmarkt mit Hilfe eines Kohäsionsfonds-Beitrags
Laut Spitzendiplomaten nähern sich die Schweiz und die EU einer Einigung darüber, wie viel das neutrale Land an die EU für den Zugang zu ihrem Binnenmarkt zahlen soll. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, will sie freiwillig Beiträge zum EU-Kohäsionsfonds leisten. Dadurch erhält sie einen teilweisen Zugang zu den europäischen Binnenmärkten. Die Botschafter der Schweiz und der EU sagen, dass sie kurz vor einer Einigung stehen und hoffen, dass diese noch in diesem Jahr zustande kommt.
Der Kohäsionsfonds wurde eingerichtet, um im Interesse der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union beizutragen. Im Programmplanungszeitraum 2021-2027 werden folgende Bereiche unterstützt:
- Investitionen im Umweltbereich, z.B. im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Energie, die einen Nutzen für die Umwelt aufweisen,
- transeuropäische Netze im Bereich der Verkehrsinfrastruktur (TEN-V),
- technische Hilfe.
Bei Projekten, die auf die Verwirklichung der Umweltschutzziele der EU ausgerichtet sind, können aus dem Kohäsionsfonds auch Bereiche unterstützt werden, die zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung beitragen, wie etwa Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger und – im Verkehrssektor außerhalb der transeuropäischen Verkehrsnetze – die Bereiche Schienenverkehr, Binnenschifffahrt, Seeverkehr, intermodale Verkehrssysteme und ihre Interoperabilität, Straßen-, See- und Flugverkehrsmanagement, saubere städtische Verkehrsmittel sowie öffentliche Verkehrsmittel.
In der Verordnung wird die thematische Konzentration der EU-Kohäsionspolitik beibehalten. Aus dem Kohäsionsfonds werden zwei konkrete Ziele unterstützt: eine grünere, CO2-arme Kreislaufwirtschaft (politische Zielsetzung ) und ein stärker vernetztes Europa (politische Zielsetzung ).
Mit der Kohäsionspolitik wurde auch eine Liste von Tätigkeiten eingeführt, die 2021-2027 nicht aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden dürfen. Dazu gehören die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken, Flughafeninfrastrukturen (mit Ausnahmen für die Regionen in äußerster Randlage) und einige Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen (z. B. Deponien). Darüber hinaus dürfen aus dem Kohäsionsfonds keine Investitionen in das Wohnungswesen unterstützt werden, es sei denn, sie betreffen die Förderung der Energieeffizienz oder der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Es wird erwartet, dass mit 37% der Gesamtmittelzuweisungen aus dem Kohäsionsfonds zu den Klimazielen der EU beigetragen werden wird.
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