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Streit um EU-Migrationspakt: Polen und Ungarn verweigern Solidaritätsbeiträge

• Dec 10, 2025, 5:53 PM
5 min de lecture
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Spanien, Italien, Griechenland und Zypern wurden von der Europäischen Kommission in ihrem ersten Jahresbericht über Asyl und Migration, der am Dienstag veröffentlicht wurde, als "unter Migrationsdruck" stehend bezeichnet.

Diese Länder verzeichneten im vergangenen Jahr einen "unverhältnismäßig hohen Anteil" an ankommenden Migranten, darunter auch Personen, die auf See gerettet wurden.

Spanien, Italien, Griechenland und Zypern werden daher im Jahr 2026 von der Solidarität anderer EU-Mitgliedstaaten profitieren, die sich in der Umsiedlung von Asylbewerbern über ihr Hoheitsgebiet oder in finanziellen Beiträgen ausdrücken könnte.

Zusammen mit dieser Einschätzung schlug die Kommission den 27 EU-Mitgliedstaaten den jährlichen Solidaritätspool vor, einen Mechanismus, mit dem die Gesamtzahl der umzusiedelnden Asylbewerber und der Betrag, den jedes Land bereitstellen oder durch Zahlungen ausgleichen sollte, festgelegt wird.

Der Vorschlag für den Pool ist nicht öffentlich. Er wird von den EU-Mitgliedstaaten erörtert, die bis Ende des Jahres über den Umfang und den Solidaritätsanteil der einzelnen Länder entscheiden sollen.

Jeder Mitgliedstaat - mit Ausnahme derjenigen, die unter "Migrationsdruck" stehen - muss im Verhältnis zu seiner Bevölkerung und seinem Gesamt-BIP einen Beitrag leisten und könnte zwischen drei Optionen wählen, um den im Solidaritätspool dargelegten Bedarf zu decken: die Umsiedlung einer bestimmten Anzahl von Asylbewerbern in das eigene Hoheitsgebiet, die Zahlung von 20.000 € pro nicht umgesiedelter Person oder die Finanzierung operativer Unterstützung in Mitgliedstaaten, die unter "Migrationsdruck" stehen.

Die endgültige Entscheidung wird von den EU-Ländern durch eine Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit getroffen, wobei die Mindestgröße für den Solidaritätspool gesetzlich auf 30.000 Umsiedlungen und 600 Millionen Euro an finanziellen Beiträgen festgelegt ist.

In dem Bericht der Kommission werden auch 12 Staaten genannt, die von einem "Migrationsdruck bedroht" sind: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Irland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Polen und Finnland.

Diese Länder sind verpflichtet, den unter "Migrationsdruck" stehenden Ländern Solidarität zu leisten. Ihre Situation wird jedoch im nächsten Jahr neu bewertet, um unverhältnismäßige Verpflichtungen zu vermeiden.

Eine dritte Gruppe von Staaten wurde als Länder eingestuft, die mit einer "erheblichen Migrationssituation" konfrontiert sind: Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Kroatien, Österreich und Polen. Sie sind weiterhin zur Solidarität verpflichtet, können aber eine Ausnahme von ihren Quoten beantragen, die von der Kommission bestätigt und von anderen Mitgliedstaaten genehmigt werden muss.

Der Bericht und der Solidaritätspool bilden die Grundlage für die Entwicklung des Systems der "verpflichtenden Solidarität", das im Pakt zu Migration und Asyl, der großen Reform der Migrationspolitik, die 2024 verabschiedet wurde, vorgesehen ist.

Einige Mitgliedsstaaten wollen die Regeln nicht anwenden

Einige EU-Länder lehnen das im Migrations- und Asylpakt vorgesehene System nach wie vor ab.

Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán, Polens Ministerpräsident Donald Tusk und der slowakische Ministerpräsident Robert Fico haben bereits erklärt, dass sie die EU-Regeln nicht umsetzen werden, da sie weder finanziell noch durch die Aufnahme von Migranten aus anderen Ländern dazu beitragen wollen.

"Polen wird keine Migranten im Rahmen des Migrationspakts aufnehmen. Wir werden auch nicht dafür bezahlen", schrieb Tusk kurz nach der Vorstellung des Berichts auf Twitter.

Budapest und Warschau haben der Kommission noch nicht einmal ihren Umsetzungsplan für den Pakt vorgelegt, wie der EU-Kommissar für Inneres, Magnus Brunner, auf einer Pressekonferenz zugab.

Das Versäumnis, zum Solidaritätsmechanismus beizutragen, wäre "ein Verstoß gegen die Verpflichtungen des EU-Rechts", so ein hoher EU-Beamter zu Euronews.

Dies könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Länder führen, die nicht bereit sind, einen Beitrag zu leisten, wenn die Verordnung im Juni 2026 in Kraft tritt. Die erste Bewertung der neuen EU-Migrationsregeln wird laut EU-Quellen im kommenden Juli stattfinden.

Die einzige legale Möglichkeit, den Solidaritätsanteil zu umgehen, ist die Beantragung einer Ausnahmeregelung, die nur von Ländern in Anspruch genommen werden kann, die als "Länder mit einer erheblichen Migrationssituation" gelten: Bulgarien, Tschechische Republik, Estland, Kroatien, Österreich und Polen.

Wird die Ausnahmeregelung von der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten akzeptiert, ist das Land, das die Ausnahmeregelung beantragt hat, nicht mehr verpflichtet, Asylbewerber aufzunehmen und auch nicht mehr verpflichtet, einen finanziellen Ausgleich zu leisten. Der Anteil dieses Landes wird nicht auf die anderen Mitgliedstaaten umverteilt.

Laut dem Bericht der EU-Kommission ist die Zahl der irregulären Grenzübertritte in der Europäischen Union zwischen Juli 2024 und Juni 2025 um 35 Prozent zurückgegangen.

Gleichzeitig verweist die Kommission auf verbleibende Herausforderungen - darunter irreguläre Ankünfte, unerlaubte Weiterreisen innerhalb der EU sowie die gezielte Instrumentalisierung von Migration durch Russland und Belarus.


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