Staatsanwalt: Neonazi Liebich kommt ins Frauengefängnis Chemnitz

Sven Liebich, nun bekannt als Marla-Svenja Liebich, ist wegen rechtsextremer Aktivitäten, darunter Volksverhetzung, verurteilt worden und soll demnächst eine Haftstrafe antreten. Die Staatsanwaltschaft Halle hat Liebich zu einer Haftaufnahme in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz vorgeladen.
Eine entsprechende Ladung zum Haftantritt veröffentlichte Liebich selbst in einem Beitrag auf der Plattform X.
Laut aktueller Planung ist eine Unterbringung vorerst in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen vorgesehen.
Hintergrund ist eine entsprechende Selbstauskunft zur Geschlechtsidentität, gestützt auf die neuen Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes, das im November vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Das reformierte Gesetz ermöglicht es, den Geschlechtseintrag durch eine persönliche Erklärung anpassen zu lassen.
Seit die Pläne der Ampel-Koalition für das Gesetz (in Kraft seit November 2024) bekannt wurden, wurden wiederholt Bedenken hinsichtlich eines möglichen Missbrauchs geäußert. Im Wahlkampf griff die Union das Thema deutlich auf. Die damalige stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Andrea Lindholz, erklärte im April letzten Jahres, die Ampel habe sich mit diesem Gesetz "verrannt".
Im Koalitionsvertrag, den SPD und CDU/CSU im Mai vergangenen Jahres unterzeichneten, wurde lediglich festgehalten, dass das Selbstbestimmungsgesetz "bis spätestens zum 31. Juli 2026" überprüft werden soll.
Zuständig für das Gesetz, das unter der Federführung des Familienministeriums entstand und zuvor gemeinsam von dem Ampel-Justizminister Marco Buschmann (FDP) und der damaligen Grünen-Familienministerin Lisa Paus ausgearbeitet wurde, ist das Familienministerium.
Während der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD wurde es daher nicht in der Arbeitsgruppe "Recht", sondern bei den Verhandlern für das Ressort "Familie" behandelt. Nach Bild-Zeitung Informationen konnte dort jedoch keine Einigung über den weiteren Umgang mit dem Gesetz erzielt werden. Deshalb wurde das Thema an die Parteispitzen zurückverwiesen. Das Ergebnis war lediglich eine vage Formulierung im Koalitionsvertrag.
"Klare Kriterien"
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle, Benedikt Bernzen, gegenüber dem MDR erläuterte, richtet sich die Entscheidung zur Unterbringung nun nach zwei klaren Kriterien: dem offiziell registrierten Geschlecht, im Fall von Marla-Svenja Liebich jetzt weiblich, sowie dem gemeldeten Wohnort.
Da dieser in Sachsen liegt, komme der dort gültige Vollstreckungsplan zur Anwendung, der für weiblich geführte Personen eine Inhaftierung in der JVA Chemnitz vorsieht.
Das sächsische Justizministerium betonte jedoch gegenüber der Mitteldeutschen Zeitung, dass in bestimmten Fällen zusätzliche psychologische oder medizinische Gutachten herangezogen werden können. Darunter zum Beispiel, wenn der Verdacht besteht, jemand könnte den Geschlechtseintrag gezielt zur Beeinflussung der Haftbedingungen geändert haben.
Bereits im Juli 2023 war Liebich, damals noch unter dem Namen Sven Liebich, vom Amtsgericht Halle zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.
Das Urteil umfasste unter anderem Volksverhetzung, Beleidigung und üble Nachrede. Berufungen sowohl von Liebich als auch der Staatsanwaltschaft scheiterten vor dem Landgericht Halle.
Durch eine "einfache Erklärung" gegenüber dem Standesamt in Schkeuditz im Nordwesten von Sachsen hatte Liebich Geschlecht und Vornamen geändert.
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