Halloween-Verbot im Iran: Bei Zuwiderhandlung können Strafen drohen
 
                        Am Vorabend der Halloween-Nacht ist im Iran verkündet worden, dass es verboten ist, Halloween-Feiern abzuhalten oder entsprechende Devotionalien zu verkaufen.
Das Verbot betrifft u.a. Cafés und Restaurants.
In der offiziellen Mitteilung heißt es, die Entscheidung sei mit dem Ziel getroffen worden, die religiöse und soziale Kultur des Landes zu schützen. Internen Medienberichten zufolge besteht im Falle eines Verstoßes die Möglichkeit, dass Zuwiderhandlungen von der Justiz geahndet werden.
Die Entscheidung ist die jüngste in einer Reihe formeller Beschränkungen für Veranstaltungen, die nicht aus dem Iran stammen. In den letzten Jahrzehnten hatten iranische Bürger (vor allem die jüngere Generation und Bewohner von Städten) ausländische Feste wie den Valentinstag und Halloween gefeiert.
Der Valentinstag wurde in den achtziger Jahren fast zur Alltagskultur der jüngeren Generationen im Iran. Gleichzeitig riefen einige Kultureinrichtungen dazu auf, iranische Alternativen wie "Sepandarmazgan" zu fördern.
Der iranische Vorläufer des Valentinstags
Sepandarmazgan stammt aus der altiranischen (zoroastrischen) Kultur und war der Schutzgöttin der Erde, der Liebe, der Fruchtbarkeit und der Hingabe geweiht, die als Symbol für Demut, Fürsorge und die aufopfernde Liebe der Erde zu allen Lebewesen gilt. Der Tag wurde traditionell als Tag der Frauen und der Liebe gefeiert.
Männer machten ihren Frauen Geschenke oder zeigten Dankbarkeit und Wertschätzung. In manchen Regionen ehrten auch Frauen die Männer, sodass es ein gegenseitiges Fest der Liebe und Freundschaft war.
Unter der Jugend jedoch setzte sich informell mehr und mehr der Valentinstag durch, der auf christliche und römische Traditionen zurückgeht und in den USA besonders populär geworden ist.
Halloween tauchte mehr und mehr insbesondere in großen Städten auf.
Nach Ansicht einiger iranischer Beamter ist die Abhaltung solcher Feierlichkeiten ein Symbol für den kulturellen Einfluss des Westens, der im Widerspruch zu den narrativen und kulturellen Werten der Islamischen Republik steht.
Für Cafés und Restaurants ist die Einhaltung des Halloween-Verbots bindend - bei Zuwiderhandlung könnte die Ortspolizei anrücken.
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