Asylexperte: "Bei Frieden müssen alle Bürgergeld-Bezieher aus der Ukraine in ihre Heimat zurück“

Zum ersten Mal gibt es echte Hoffnung auf Frieden in der Ukraine. Schon bald soll ein Treffen zwischen dem russischen Kreml-Chef Wladimir Putin und dem ukrainischen Präsidenten Wolodomyr Selenskyj stattfinden – eingefädelt vom US-Präsident Donald Trump. Aktuell sind vier Orte für ein Treffen im Gespräch. Trump betonte am Montag, dass schon in den "nächsten zwei Wochen" Friedensverhandlungen möglich wären.
Während des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine kamen ungefähr eine Million Menschen nach Deutschland. Das Ausländerregister zählt 1,26 Mio. hier lebende Ukrainer. Mittlerweile haben 272.00 Ukrainer einen sozialversicherungspflichtigen Job. Doch 701.000 befinden sich (Stand April) im Bürgergeldbezug, davon gelten 502.000 Ukrainer als erwerbsfähig.
Damit machen ukrainische Staatsbürger die größte Gruppe der Bürgergeld-Bezieher aktuell aus. 5,4 Millionen Menschen beziehen insgesamt Bürgergeld – knapp die Hälfte davon sind laut der Bundesarbeitsagentur Ausländer. Stand 2024 waren 63,5 Prozent der Stütze-Bezieher Menschen mit Migrationshintergrund.
Falls der Frieden eintritt: Müssen Ukrainer, die Bürgergeld beziehen, Deutschland verlassen?
Bundespolizeigewerkschaftler und Asylexperte Heiko Teggatz meint gegenüber Euronews, rechtlich sei es klar: "Wenn Frieden ist, müssen ALLE Bürgergeld-Bezieher aus der Ukraine in ihre Heimat zurück! Grundsätzlich müssten nahe zu alle kriegsvertriebenen Ukrainer zurück. Der Unterschied zu Syrien ist, dass die Ukraine zweifelsfrei ein sicherer Herkunftsstaat ist."
Doch ab wann müssten die Stütze-beziehenden Ukrainer die Bundesrepublik verlassen? Und was ist mit denjenigen Ukrainer, die einen Job haben und in Deutschland bleiben wollen?
Müssen alle kriegsvertriebenen Ukrainer Deutschland verlassen?
Der Chef der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft Heiko Teggatz erklärt: "Die EU sieht im Rahmen des Massenzustroms eine Richtlinie vor, eine Sonderregelung für ukrainische Staatsbürger – entgegen der normalen Einreisebestimmungen – zu treffen." Deshalb dürften sich Ukrainer länger als drei Monate im Schengenraum aufhalten. "Das hat man gemacht, damit die Kriegsvertriebenen aus der Ukraine nicht extra einen Asylantrag stellen müssen."
Teggatz: "Wenn kein Krieg mehr ist, sind sie rechtlich keine Kriegsvertriebenen mehr. Dann gilt die EU-Regelung nicht mehr. Dann müssen alle Vertriebenen in ihr Heimatland zurück." Menschen, die aus der Region Donbass stammen, welche in den Friedensverhandlungen an Putin fallen könnte, könnten in der Ukraine woanders sicher weiterleben.
Landrat: "Wenn ich Ukrainer wäre, würde ich zurückgehen, um mein Land aufzubauen"
Landrat Tino Schomann (CDU) aus Nordwestmecklenburg sagt gegenüber Euronews: "Es war eine Entlastung für alle Behörden, die Ukrainer ohne große Bürokratie (z.B: Asylanträge) aufzunehmen, wodurch viele erstmal in das Bürgergeld kamen statt Asylbewerberleistungen zu beziehen. Doch es ist ein großer Missmut in der einheimischen Bevölkerung entstanden, dort fragen sich viele: 'Ist das noch gerecht?'". Schomann könne dies nachvollziehen.
Der Landrat findet: "Wenn Frieden eintritt, dann sollte ein wesentlicher Teil der geflohenen Ukrainer wieder gehen. Wenn ich Ukrainer wäre, würde ich auch wieder zurückgehen, um mein Land aufzubauen. Ich denke, es werden viele tun."
"Wohl müssten Bürgergeld-Bezieher nach drei Monaten das Land verlassen"
Doch ab welchen Tag müssten überhaupt ukrainische Bürgergeld-Bezieher Deutschland verlassen?
Jeder Verwaltungsakt der in Deutschland ausgesprochen werde, wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen, die eine Frist des Widerspruchs gegen den Verwaltungsakt definiert. "In der Regel sind das 3 Monate", erklärt Polizeigewerkschaftler Heiko Teggatz.
"Wenn die Gefahr von Krieg vorbei ist, müssten dann die Behörden – welche Bürgergeld-Bescheide erstellt haben – nun Bescheid erstellen, dass das Bürgergeld eingestellt werde." Das Schreiben müssten die Beamten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit einer Frist von zum Beispiel drei Monaten versehen. Teggatz: "Dann müssten ukrainische Bürgergeld-Bezieher spätestens nach drei Monaten Deutschland verlassen haben."
Landrat: "Alle die hier arbeiten, können bleiben!"
CDU-Landrat Tino Schomann ist der Ansicht: "Alle, die hier Arbeit gefunden haben und für ihren Lebensunterhalt sorgen, die können bleiben, finde ich! Und zwar, wenn sie ihren Lebensunterhalt weiterhin hier selbst fortführen."
Die Bürgergeldbezieher, die erwerbsfähig sind, sollten zurückgehen. "Sie haben dann den Status verloren als Flüchtling. Wenn sie dort ohne Kriegsgefahr leben können, müssen alle kriegsvertriebenen Ukrainer ohne Job zurück.
Schomann betont: "Es gibt viele, die in wichtigen Bereichen wie Pflege, Gastronomie oder Einzelhandel Jobs haben sowie ehrenamtlich arbeiten – die können natürlich bleiben!"
Auch Heiko Teggatz meint: "Wer hier in Lohn und Brot steht, der kann natürlich hier bleiben, so lange er in Deutschland Arbeit hat." Doch wenn er die Arbeit verliert, "muss er nach Hause, bevor er ins Bürgergeld fällt".
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