Einfluss von Lobbyisten: Zu wenig Transparenz in 13 Bundesländern
13 der 16 deutschen Bundesländer haben starke Defizite in ihrer Umsetzung einer integren und transparenten Politik. Das zeigt das von der internationalen NGO Transparency International veröffentlichte "Lobbyranking".
Auf Platz eins des Rankings befindet sich Baden-Württemberg. Das Bundesland erfüllt die von Transparency International aufgestellten Kriterien zu 59 Prozent. An zweiter und dritter Stelle befinden sich Bayern (56 %) und Hamburg (50 %).
Die letzten Plätze belegen Bremen (15 %), Sachsen-Anhalt (20 %) und Niedersachsen (22 %). Auf Bundesebene sind die Kriterien zu 73 Prozent erfüllt. Damit hat der Bund sich um zwei Prozentpunkte im Vergleich zur vergangenen Erhebung im Jahr 2024 verbessert.
Am meisten verbessert haben sich Hamburg (+30) und Rheinland-Pfalz (+16). Die Hansestadt konnte sich verbessern, weil sie ein umfassendes Lobbyregister verabschiedet hat. Es soll am 1. September 2027 in Kraft treten. Für Rheinland-Pfalz sorgte ein 2025 einstimmig im Landtag verabschiedetes Gesetz für den Aufstieg im Ranking. Demnach dürfen Minister des Bundeslandes bei Interessenkonflikten 18 Monate lang keinen Job in der Privatwirtschaft annehmen.
Verschlechterung in Thüringen
Thüringen ist das einzige Bundesland, das sich seit 2024 verschlechtert hat (-26). Es ist so von Platz eins auf Platz vier gerutscht (43 %). Hintergrund ist unter anderem die Möglichkeit für Interessenvertreter, zu verweigern, ihre Einflussnahme offenzulegen.
Norman Loeckel, Co-Leiter der Arbeitsgruppe Politik von Transparency Deutschland, erklärt: "Das Lobbyranking 2026 offenbart ein strukturelles Problem: Selbst dort, wo Regelungen zur Lobbytransparenz existieren, mangelt es häufig an ihrer Umsetzung. Thüringen ist das deutlichste Beispiel – vorbildliche Regeln, die faktisch außer Kraft gesetzt sind." Wo Verstöße ohne Konsequenzen bleiben, würden Transparenzregeln ihre Wirkung verlieren und so die Politik ihre Glaubwürdigkeit.
In die Bewertung eingeflossen sind unter anderem Regelungen über das Lobbyregister. Es ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem Lobbyisten sich eintragen müssen, die politische Entscheidungsprozesse beeinflussen wollen.
Zudem wurde auch der legislative Fußabdruck bewertet. Er soll zeigen, wie sehr Interessenvertreter Einfluss auf Gesetze hatten. Seit dem 1. Juni 2024 sind die Bundesministerien verpflichtet, diese Informationen anzugeben. Für andere politische Organe wie den Bundestag gilt die Regelung jedoch nicht.
Auch Karenzzeiten nach dem Ausscheiden aus einem politischen Amt fließen ein. Für Mitglieder der Bundesregierung gilt beispielsweise, dass sie 18 Monate nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt neue Tätigkeiten anmelden müssen. In diesem Zeitraum kann ihnen die Aufnahme einer neuen Stelle verboten werden. Einfluss auf das Ranking haben ebenfalls Verhaltensregeln wie die Pflicht zur Anmeldung von Nebentätigkeiten oder zur Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte.
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